Deutsche Welle: Deutsche Staatsanwälte sind nicht unabhängig

Großer Saal des EuGH — Foto: Wikipedia/Gregor Ter Heide

Peinlich, peinlich!

Europäischer Gerichtshof bemängelt deutsches Rechtssystem

Aus unserer Redaktion. — Dresden, 27. Mai 2019

Die Deutsche Welle bestätigt am 27. Mai 2019 unter der Überschrift „EuGH: Deutsche Staatsanwälte dürfen keinen Europäischen Haftbefehl ausstellen“, dass deutsche Staatsanwälte nicht unabhängig sind. Ein zwar seltener, aber exemplarischer Rechtsfall wurde zur Überprüfung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt und entschieden.

Das Gericht bemängelt damit einen Kernpunkt des deutschen Rechtssystems, dass nämlich deutsche Staatsanwälte keine unabhängigen Justizbehörden sind. Die Deutsche Welle beschreibt den entscheidenden Mangel so: „In Deutschland leitet der Generalstaatsanwalt die Staatsanwaltschaft. Er untersteht dem jeweiligen Justizminister des Bundeslandes. Die Staatsanwälte genießen nicht das Privileg sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit wie die Richter; sie haben den Anweisungen ihrer Vorgesetzten Folge zu leisten.“

Deutsche Staatsanwälte dürfen nach dem EuGH-Beschluss nun keine europäischen Haftbefehle mehr ausstellen: „Eine Folge des Urteils könnte sein, dass künftig statt der Staatsanwaltschaften Richter die EU-Haftbefehle ausstellen müssen.“

QUELLE

Deutsche Welle: EuGH: Deutsche Staatsanwälte dürfen keinen Europäischen Haftbefehl ausstellen

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