GEZ nein danke! – Bundesweiter Zahlungsboykott erhöht Reformdruck

Logo des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice — Foto/Montage: Gerd Altmann/Pixabay sowie Wikipedia

Neun Jahre erfolgreicher Kampf gegen den Rundfunkbeitrag

Der Artikel von Peter Jaensch führt in das Thema Rundfunkbeitrag und Zahlungsboykott ein, bietet wichtige Literaturhinweise und enthält eine Quelle mit einem Leitfaden zur Beteiligung am bundesweiten Zahlungsboykott. Das Anliegen ist es, den Reformdruck auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu erhöhen, um eine für alle einvernehmliche Lösung zu finden.

Von Peter K. Jaensch M.Ed. — Dresden, 7. Juni 2022

Bei meiner Auseinandersetzung mit dem Beitragsservice und dem Mitteldeutschen Rundfunk geht es um die Wahrung meines Grundrechts, mich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten, wie es im Grundgesetz Artikel 5 (1) niedergelegt ist. Bei der Erhöhung des Beitrags im Jahr 2013 habe ich, da ich keinen Fernseher besitze, meine Zahlungen entsprechend reduziert und im Jahr 2014 ganz eingestellt.

Gegründet wurde der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Westdeutschland nach dem Zweiten Weltkrieg

„im Dienst der Schaffung einer freien, friedliebenden Demokratie in einem Deutschland als geachtetes und sich selbst achtendes Mitglied in der Familie der Nationen eingerichtet. Er sollte ein unabhängiges und objektives Informations- und Kommunikationssystem sein, das von allen und nicht von bestimmten Menschen und Gruppen finanziert und transparent kontrolliert wird. Er sollte unabhängig von den Wünschen irgendeiner Partei, von Interessengruppen, eines Glaubens oder von bestimmten Weltanschauungen und kein Werkzeug der Regierung sein. Der Rundfunk sollte in freier, offener und furchtloser Weise dem ganzen Volk dienen und Meinungsvielfalt gewährleisten, d. h. ein umfassendes Meinungsspektrum abbilden, die unterschiedlichen Standpunkte wiederspiegeln und so dafür sorgen, dass alle Stimmen und Perspektiven gehört werden. Genau diese dienende Funktion hat das Bundesverfassungsgericht später in seinen wegweisenden Rundfunkurteilen immer wieder bestätigt und unterstrichen“ (Historische Kommission der ARD – siehe unten).

Bis auf die Finanzierung ist heute nichts mehr von all dem übriggeblieben.

Mit verschleppten Zahlungen und Zahlungsausfällen gibt es beim Beitragsservice in Köln inzwischen über eine Million sogenannte „ungeklärte Konten“. Wer mit uns den Reformdruck auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland zusätzlich erhöhen möchte, der greife zu der Handreichung von

Rüdiger von Baerl, Keinen Rundfunkbeitrag mehr bezahlen müssen. Verfassungstreue statt Haltungsjournalismus. Erschienen im August 2021 bei BERNS photographie Verlag, Frank Berns, Postfach 101808, 45018 Essen. email@berns-photographie.de. www.berns-photographie.de. Erhältlich über den Buchhandel.

Neben einer Einführung in unsere Grundrechte enthält diese Handreichung auf 160 Seiten eine Auswahl an „Beispielen für relevante Verstöße“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegen Recht und Gesetz.

Für die Einstellung der Zahlungen an den Beitragsservice von Bedeutung sind die Hinweise ab Seite 91 sowie Angaben zu der darauf folgenden Zahlungserinnerung des Beitragsservices. Der anschließende „Festsetzungsbescheid“ des Beitragsservices wird von dem Juristen und ehemaligen Ministerialbeamten Frank Hennecke als eine rechtswidrige Anmaßung von Hoheitsrechten bezeichnet, die nur einer Behörde und keine im Internet als Unternehmen auftretende Rundfunkveranstaltung und erst recht kein Inkassounternehmen wie der Beitragsservice GmbH in Köln zustehen. Des Weiteren findet der Leser wertvolle Angaben zum Widerspruchsverfahren mit einem Musterwiderspruch sowie Angaben über eine Einwendung gegen die Zwangsvollstreckung. Auch hier gilt, es gibt nichts Gutes, außer man tut es.

Grundlegendes zur Einstellung der Zahlungen gibt es auf dem großen bundesweiten Internetforum zum Thema Einstellung der Zahlungen an den Beitragsdienst: www.gez-boykott.de/Forum

2002 startete diese bundesweite Bürgerbewegung im Internet mit einem einfachen Blog. Das Forum kam 2007 dazu und später die sozialen Medien, Online-Boykott und die bundesweiten Runden Tischen. Durch unseren unermüdlichen Einsatz und Ihre Unterstützung wurden wir zur größten und erfolgreichsten Plattform Deutschlands gegen den Zwang zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Die monatlichen Zugriffe auf unsere Plattform gehen in die Millionen. Das zeigt uns, dass das Interesse an diesem Thema extrem groß ist und wir auf dem richtigen Weg sind.

Literaturempfehlungen

Zur Historischen Kommission der ARD siehe https://historische-kommission.ard.de/wp-content/uploads/2020/12/201218_RZ_ARD_Warum_oeffentlich-rechtlich_Hiko_Web.pdf (aufgerufen am 2.4.2022).

Das bundesweite Internetforum zur Zahlungseinstellung www.gez-boykott.de/Forum empfiehlt Frank Henneckes Streitschrift Der Zwangsrundfunk oder Warum die Rundfunkabgabe rechts- und verfassungswidrig bleibt, erschienen in Ludwigshafen am Rhein 2021 als aktualisierte Neuausgabe der Erstschrift aus dem Jahr 2017. 118 Seiten. Frank Jürgen Werner Hennecke, Dr. jur. utr., Leitender Ministerialrat a.D., 67061 Ludwigshafen am Rhein, Herzogstraße 15. ISBN 978-3-9817882-9-7. Erhältlich beim Verfasser für 10 Euro oder über den Buchhandel.

Hennecke schreibt:

Zahlreiche Bürger wehren sich gegen die neue, seit 2013 geltende Abgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Diese Abgabe wird auf jede Wohnung erhoben, ganz unabhängig davon, ob der Wohnungsinhaber Rundfunk empfängt oder empfangen will. Ein Recht, den Rundfunkempfang abzumelden, gibt es nicht. Wer eine Wohnung hat, wird von den Rundfunkanstalten lückenlos aufgespürt. Wer nicht zahlt, wird gnadenlos mit Zwangsvollstreckung verfolgt.

Die Verwaltungsgerichte haben bislang alle Klagen von Bürgern gegen die Rundfunkabgabe abgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 18. Juli 2018 die Rundfunkabgabe für verfassungsgemäß erklärt. Gleichwohl hält die öffentliche und rechtswissenschaftliche Diskussion an.

Die vorliegende Schrift unternimmt den Versuch nachzuweisen, daß die Rundfunkabgabe, was ihre Erhebung angeht, nach wie vor keine verwaltungsrechtliche Grundlage hat, und was die gesetzliche Grundlage selbst angeht, verfassungswidrig ist.

Die Rundfunkabgabe ist kein „Beitrag“ im finanzverfassungsrechtlichen Sinne, sondern eine verkappte Steuer, zumindest die Form einer Abgabe, die das Grundgesetz nicht kennt.

Die Rundfunkabgabe verstößt zudem gegen die Grundrechte der Allgemeinen Handlungsfreiheit und der Informationellen Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes –GG-), gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Absatz 1 GG), gegen die Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 5 Absatz 1 GG), gegen die Freizügigkeit (Art. 11 Absatz 1 GG) gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Absatz 1 GG) und gegen die verfassungsmäßige Ordnung insgesamt.

Die Abgabe auf die Wohnung ist ein Sprengsatz in der Rechtsordnung!

Die vorliegende Schrift tritt insoweit der bisherigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 entschieden entgegen.

https://online-boykott.de/nachrichten/197-der-zwangsrundfunk-oder-warum-die-rundfunkabgabe-rechts-und-verfassungswidrig-bleibt-eine-streitschrift (aufgerufen am 6.6.2022)

Zu der angeblichen Staatsferne, wie sie in den am Anfang des Artikels genannten Grundsätzen bei der Gründung des öffentlichen-rechtlichen Rundfundfunks als Grund für die zwangsweise Erhebung einer Gebühr anstatt einer Steuer immer wieder genannt werden, siehe

Christian Orth, Das Gebot der Staatsferne im öffentlich-rechtlichen Rundfunk – Nicht mehr als eine Wunschvorstellung. Studienarbeit. Copyright 2012 GRIN Verlag GmbH, Druck und Bindung: Books on Demand GmbH, Norderstedt. ISBN: 978-3-656-39358-0. Erhältlich über den Buchhandel oder direkt beim Verlag.

Der Fall Terschüren, Mitarbeiterin in der Hauptabteilung Finanzen des NDR, die aufgrund ihrer Dissertation zur Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland den NDR verlassen hat. Für den Text ihrer Doktorarbeit siehe https://www.db-thueringen.de/servlets/MCRFileNodeServlet/dbt_derivate_00027475/ilm1-2013000224.pdf (aufgerufen am 6.6.2022).

Für die Replik des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags auf die Dissertation der Mitarbeiterin in der Hauptabteilung Finanzen des NDR Anna Terschüren siehe https://www.bundestag.de/resource/blob/411772/b94696335501f7c274d1311acb2ff043/WD-10-054-13-pdf-data.pdf (aufgerufen am 6.6.2022)

Kürzlich informierte die Berliner Wochenzeitung Junge Freiheit, daß der französische Staatspräsident die sofortige Abschaffung des Rundfunkbeitrags in Frankreich angekündigt habe. Weitere Staaten wie Großbritannien und Dänemark werden folgen. Deutschland dagegen will trotz der Unbeliebtheit des Zwangsbeitrags den Rundfunkbeitrag sogar erhöhen. Quelle: JUNGE FREIHEIT 3. Juni 2022.

Anhang: Der Fall der NDR-Mitarbeiterin Anna Terschüren

Gabriela von Wallenberg:
Terschüren, Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland

Anna Terschüren, Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland. Analyse der Neuordnung und Entwicklung eines idealtypischen Modells, Ilmenau (Universitätsverlag) 2013, ISBN 978-3-86360-062-4, € 20,80

MMR-Aktuell 2013, 352581 – Die Verfasserin greift mit ihrer Dissertation, die von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der TU Ilmenau angenommen wurde, wegen der bei verschiedenen Gerichten anhängigen Klagen gegen den Rundfunkbeitrag ein hoch aktuelles Thema auf; schon allein deshalb wird die Arbeit Beachtung finden. In Teil 1 stellt sie die Grundlagen der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dar. Im Folgenden geht es um die bis Ende 2012 erhobene Rundfunkgebühr, bevor dann in Teil 3 der jetzt erhobene Rundfunkbeitrag beschrieben und beurteilt wird. Im letzten Teil der Arbeit stellt sie ihr „Idealtypisches Modell einer Steuerfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ vor. Die Kreativität dieses Modells schraubt sie mit dem Hinweis, dass es „grundsätzlich auf den Ideen Waldhoffs“ (S. 205) beruht, selbst zurück und gibt als Fundstelle dessen Aufsatz in AfP 2011, 1 ff. an. Der Rezensentin lag das vollständige Gutachten Waldhoffs vor; der Aufsatz in AfP betrifft lediglich die letzten rund zwanzig Seiten des unveröffentlichten Gutachtens, dessen Auftraggeber nicht die Thüringische Staatskanzlei (so auf S. 205), sondern die Staatsregierung des Freistaates Thüringen war (s. Waldhoff, Fußn. 1).

Im Unterschied zu Waldhoff kommt die Verfasserin zu dem überraschenden Ergebnis, die Rundfunkgebühr sei eine „versteckte“ Zwecksteuer (S. 58 ff.). U.a. begründet sie dies mit der Einordnung der Rundfunkgebühr als Beihilfe i.S.d. Art. 107 Abs. 1 AEUV durch die EU-Kommission in den Deutschland betreffenden Beihilfeverfahren (S. 59). Dies ist eine sehr verkürzte Sicht - unter Außerachtlassung der Altmark-Rechtsprechung des EuGH (s. von Wallenberg/Schütte, in: GHN, Art. 107 Rdnr. 104 ff. = MMR 2004, 100). Zudem übersieht die Verfasserin, dass das BVerfG sich im B. v. 22. 8. 2012 (MMR 2013, 58) über die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PC mit der Frage auseinandergesetzt hat. Dort heißt es wörtlich: „Es (die Rundfunkgebühr, Zusatz der Rezensentin) handelt sich nicht um eine Steuer, sondern um eine Vorzugslast“ (vgl. hierzu auch die PM v. 2.10.2012). Auf die Tatsache, dass das BVerfG die Rundfunkgebühr in seiner Rspr. gebilligt hat, weist auch Waldhoff in seinem Gutachten (S. 70) zu Recht hin. Weniger überraschend vertritt die Verfasserin diese Auffassung auch für den seit Januar 2013 erhobenen Rundfunkbeitrag (S. 162).

Während Waldhoff in seinem Gutachten deutlich und umfassend die „Staatsfreiheit des Rundfunks als Kernelement der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Rundfunkfinanzierung“ hervorhebt (unveröffentlichtes Gutachten, S. 35 ff.), die auch bei einer Steuer- bzw. Haushaltsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelten muss (unveröffentlichtes Gutachten, S. 87 ff.), geht Terschüren darauf nur rudimentär ein – sie verwendet insoweit den weniger gebräuchlichen Begriff „Staatsferne“. Der Unterschied zwischen beiden Begriffen ist aber nach Waldhoff (unveröffentlichtes Gutachten, Fußn. 181) nur semantischer Natur. Der Grundsatz der Staatsfreiheit des Rundfunks, der in Deutschland historisch begründet ist, wird immer Dreh- und Angelpunkt sein, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk über Steuern finanziert werden soll.

[…] Da die Arbeit als Nr. 10 in den Medienrechtlichen Schriften der TU Ilmenau erscheint, erwartet der Leser, dass die Funktion des BVerfG in der Rechtsordnung unmissverständlich dargestellt wird und es nicht heißt: „Insofern ist vermutlich die in dieser Arbeit bisher erfolgte und noch folgende Konkretisierung der Programmgestaltung mit der bisherigen Rechtsprechung nicht vollständig vereinbar. Wird jedoch die eben beschriebene Entwicklung der Rechtsprechung betrachtet, so bleibt zu hoffen, dass künftig das BVerfG die öffentliche Finanzierungspflicht auf meritorische Inhalte begrenzen könnte“ (S. 271 f.). Für die wissenschaftliche Auseinandersetzung ist es dabei gleichgültig, wenn die Verfasserin zumindest zum Zeitpunkt der Annahme der Dissertation Mitarbeiterin beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) war und sie sich dem Vorwurf der „Nestbeschmutzerin“ ausgesetzt sah. Die Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollten eine kritische Auseinandersetzung zur Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags und Wahrnehmung des Funktionsauftrags nicht scheuen und auch ihren Mitarbeitern nicht verbieten. Unqualifizierte und reißerische Kritik gepaart mit dem Abklatsch von Gedanken Dritter müssen sie sich aber nicht gefallen lassen.

Professor Dr. Gabriela von Wallenberg lehrt Wirtschaftsprivatrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Europäisches Wirtschaftsrecht, Medienwirtschaftsrecht an der OTH Regensburg.

https://rsw.beck.de/cms/?toc=mmr.120&docid=352573 (aufgerufen am 6.6.2022)

Dr. Terschüren verlässt NDR
27. Juni 2013

Anna Terschüren, die in ihrer Doktorarbeit ihren eigenen Arbeitgeber NDR kritisierte, verlasse diesen nun zum Oktober, meldet Meedia.de. In ihrer Promotion „Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland“, die mit der Bestnote summa cum laude ausgezeichnet wurde, stelle Terschüren das Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Systems in Frage. ÖR-Kritikerin Terschüren verlässt den NDR (frei zugänglich)

Anna Terschürens Doktorarbeit habe es in sich, schreibt Michael Hanfeld in der Frankfurter Allgemeinen. „Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland“ sei eine Abrechnung mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die schärfer nicht ausfallen könnte: Dessen Finanzierung sei in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig, der Rundfunkauftrag werde von den Sendern vollständig verfehlt, laute das Fazit: Gegen die Verfassung (frei zugänglich).

Quelle: https://www.produzentenallianz.de/beitraege/presseschau/dr-terschueren-verlaesst-ndr/ (aufgerufen am 6.6.2022)

DER AUTOR

Peter K. Jaensch M.Ed. ist Magister der Erwachsenenbildung und Personalentwicklung (Bradford Universität England), Dozent in der Erwachsenenbildung, Übersetzer und Dolmetscher für die englische Sprache, Mitarbeit an der Handlungshilfe für Rufdienste „The Call Centre Training Handbook“, London 2008. Kontakt: p.jaensch@englisch-kommunikation.net; www.englisch-kommunikation.net

 

 

 

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