Hubert Milz über die Salamitaktik der Pannenserienregierung

— Foto: HVDD

„Corona-Politik“ oder die finale Etablierung des „Linksstaates“?

Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben werden beschnitten

Von Hubert Milz. — Dresden, 19. Januar 2021

Liebe Freunde, danke für Eure E-Mail vom 12. Januar 2021, die über Eure Pläne für die nahe Zukunft informiert. Doch, verstehe ich Euch richtig, Ihr seid guter Hoffnung und optimistisch, dass diejenigen, die durch ihre Blockademaßnahmen das gesellschaftliche Leben in diesem Staat total abwürgen, wirklich so huldvoll sind, um in Kürze, in absehbarer Zeit gnadenhalber wieder Zusammenkünfte der Menschen – also auch Präsenzveranstaltungen – zuzulassen?

Weshalb ich diese Hoffnung nicht teile, erkennt Ihr an meinen folgenden Anmerkungen.

„Corona-Politik“ oder die finale Etablierung des „Linksstaates“?

Salamitaktik

Die Skeptiker, die seit Beginn der „Corona-Maßnahmen“ stets davor gewarnt haben, dass das „Merkel-Regime“ eine Salamitaktik betreibt, mit der Schritt für Schritt mittels „Corona-Politik“ die Reste dessen, was man in diesem Staat noch als rechtsstaatlich bezeichnen kann und konnte, auf den Müll geworfen werden, scheinen bisher recht zu behalten.

Am 12. Januar 2021 wurde gemeldet, dass „die Eiskönigin, der reformsozialistische Todesengel im Kanzleramt“ den „Lockdown“ bis mindestens Ostern durchziehen will und sicher auch wird (LINK).

Vorgeschobener Grund sind die Mutationen des Virus. Vorgeschoben, weil schon vor Monaten eine Reihe glaubwürdiger Wissenschaftler anmerkten, dass das Virus sicherlich schon mehrfach mutiert ist und weiter mutieren wird. Doch dies interessiert nicht, irgendwelche Gründe werden präsentiert, um die Verlängerung der Maßnahmen zur (gewünschten? und gewollten?) Zerstörung des deutschen Gemeinwesens der Öffentlichkeit schmackhaft zu machen.

Glaubt wer daran, dass zu Ostern 2021 Schluss sein wird mit dem Lockdown? Man schaue sich die WEB-Seiten des Bundesfinanzministeriums an: (LINK). Dort findet sich eine Graphik, deren relevanter Teil ist hier als Ausschnitt einkopiert:

Grafik

Unterhalb der Graphik finden sich – man öffne obigen Link – unter den aufklappbaren Unterpunkten auch die plakativ aufgelisteten so genannten „Hilfsmaßnahmen“. Schimmern dort die „Lockdown-Wünsche“ des „Merkel-Regimes“ durch?

„Fiat pandemia et pereat mundus“

Anders gesprochen, man kann an dieser Graphik und den aufgelisteten Maßnahmen auch gut begründet ableiten, dass das Ministerium mittels des Instruments „Lockdown“ bis Ende Juni 2021 die Zerstörung und die Zerrüttung der bundesdeutschen Wirtschaft und Finanzen wünscht und als Ziel anpeilt. Sind diejenigen die zu diesem Schluss kommen, auch der Meinung, dass man das Ministerium vielleicht besser in „Ministerium für die Zerstörung und Zerrüttung der bundesdeutschen Finanzen“ umbenennen sollte?

Wahrscheinlich ist davon auszugehen, dass das „Corona-Komitee“, bestehend aus Kanzlerin und Ministerpräsidenten, die Salamitaktik wie folgt fortzusetzen gedenkt:

„Alternativlose“ Verlängerung der „Isolationshaft“ zunächst für den Februar in wahrscheinlich extrem verschärfter Form (LINK; LINK), danach für den März, für den April, schließlich für den Mai und eben auch bis Ende Juni 2021 „Lockdown/Shutdown“ in irgendeiner Form1).

Das „Corona-Komitee“ – Kanzlerin plus Ministerpräsidenten – agiert de facto wie eine allumfassende Nebenregierung oder Überregierung, der jedoch die verfassungsgemäße Grundlage fehlt, die im eigentlichen Sinne alle Gebote des Grundgesetzes (GG) bezüglich der Gewaltenteilung des Rechtsstaats aushebelt; sprich: Den Eindruck einer zumindest autokratischen Nebenregierung macht, in welcher nur die Kanzlerin befiehlt und die Ministerpräsidenten dieser zu folgen und zu gehorchen haben, um als Feigenblätter irgendeinen Schein zu wahren und noch einen Hauch von Föderalismus verströmen sollen.

Ein „Lockdown“ bis Ende Juni 2021 heißt, dass das Rückgrat der deutschen Wirtschaft – das Klein- und Mittelgewerbe – bis dahin weitgehend perdu sein wird! Besonders vor dem Hintergrund dessen, was dieser Tage in Presseberichten, bspw. im Berliner „Tagesspiegel“, (LINK) gemeldet wird. Demnach haben die zuständigen Minister, SPD-Bundesfinanzminister Olaf Scholz und CDU-Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (der noch nicht einmal den Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn kennt) zwar großmäulig „Corona-Finanzhilfen“ für die durch die Regierungsmaßnahmen vorsätzlich geschädigten Branchen angekündigt, doch dabei das EU-Beihilferecht schlicht vergessen – noch nicht dem „Merkel-Regime“ unterworfene Journalisten feixten: ‚Selbstverständlich vergessen; etwas anderes ist von dieser Pannenserienregierung auch kaum zu erwarten.‘ Deshalb wurden, trotz Einigung Berlins mit EU-Brüssel, klammheimlich die Bedingungen für die Überbrückungshilfe II mehrmals geändert, so dass das Fazit heißen wird: Sehr, sehr viele Unternehmen werden in Sachen „Corona-Hilfen“ in die Röhre schauen und folglich in die Insolvenz zu gehen haben.

Der Blog Journalistenwatch formulierte spitzzüngig: „Fiat pandemia et pereat mundus“!

Ob sowieso eines der politischen Ziele „der Eiskönigin, des reformsozialistischen Todesengels im Kanzleramt“ per se die Vernichtung des Rückgrats der deutschen Wirtschaft ist?

Man mag mich auslachen, doch schon die Steuer- und Abgabenpolitik der Regierungen „Merkel I und II“ (2005 bis 2009; 2009 bis 2013) eröffneten der Finanzbürokratie genügend Handlungsfelder, um das Klein- und Mittelgewerbe zu piesacken und in Bedrängnis zu bringen, während die größeren Konzerne überwiegend – bis auf, besonders ab „Merkel II“, die Konzerne „böser“ Branchen – pfleglich behandelt wurden. Den Konzernen vermittelte diese Steuer- und Abgabenpolitik auch reichlich Spielraum, um auf Kosten der Kleinen und der Mittleren zu wachsen. Dies wurde von mir damals auch in Gesprächen und Leserbriefen/-kommentaren – die selbstverständlich nicht veröffentlicht wurden – angemerkt und anhand von Beispielen, die in den Berichten und Meldungen im Wirtschaftsteil verschiedener Zeitungen zu finden waren, durchgespielt. Schon damals wurde ich meist von den obrigkeitsgläubigen Untertanen und freiwilligen Knechten verlacht – bitteschön, das machte und macht nichts, sondern heißt damals wie heute letztlich nur viel Ehr!

Man spöttelte meist, aus welchem Grunde verantwortungsbewusste Regierungen das Klein- und Mittelgewerbe drangsalieren sollten?

Der Grund ist einfach! Im Mittelstand werden Menschen geformt und herangebildet, die ihr Eigentum wohlstandsfördernd für alle pflegen, hegen und mehren. Schon der französische Sozialist Proudhon merkte im 19. Jahrhundert an, dass nur das Eigentum die Kraft an und für sich ist, die der öffentlichen Gewalt und der ungeheuren Macht des Staates gegenübertreten kann2).

Mit der Zerstörung des „Klein- und Mittelgewerbes“ durch die so genannte „Corona-Politik“, deren Folgen, nämlich das unvermeidliche Finanzdesaster – sicherlich irgendwann (möglicherweise schon in Kürze) flankiert mit einem neuen „Lastenausgleich“ für alle Privatpersonen (z. B. Häuslebauer) für jeden offensichtlich sein sollte –, wird das Eigentum zerstört und die Menschen werden zu „Sozialempfängern“ des „reformsozialistischen Todesengels“ geformt. Einer möglichen und auch potentiell schlagfertigen Opposition werden so die ökonomischen Grundlagen entzogen und nebenher dadurch die Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben exquisit beschnitten!

Und was wird dann aus den Großkonzernen? Der Pole Dr. Andrzej M. Łobaczewski, ein klinischer Psychologe, meinte durch seine Forschungsergebnisse (LINK) valide belegen zu können, dass in Großorganisationen – bspw. in den Großkonzernen und politischen Parteien – fast so gut wie sicher die intelligenten, aber überaus charmant erscheinenden Psychopathen zielsicher die Spitze solcher Organisationen erklimmen werden.

Sollte Łobaczewski mit seinen Forschungsergebnissen im Recht sein, dann würde dies bedeuten, dass wahrscheinlich an den entscheidenden Stellen in Politik und Wirtschaft reichlich ähnliche Charaktere sitzen müssten. Und wie sagt der Volksmund: „Gleich und gleich gesellt sich gern!“ Folglich sollten, wie uns schon Schumpeter aufzeigte3), größere Konzerne leicht zu „sozialisieren“ sein, sprich: Großkonzerne in Gemeineigentum (sozialistische Staatsbetriebe, dabei ist völlig egal, welches kreative Vokabular dafür benutzt wird) umzuwidmen, ist nicht schwierig. Die Betriebskonzernleiter – Pardon, Konzernchefs – werden dann in VEB-Leiter umbenannt oder mit einem neueren, noch dazu kreativ und fein modern wirkenden Namen belegt. So einfach? Ja, so einfach!

Wer hier lacht und sagt, dass dies alles abwegig ist, der sei bspw. an Merkels originären Standpunkt während Wendezeit 1989/1990 erinnert: Merkel wollte mit der Kohl-CDU und dem BRD-System nichts zu tun haben (ausführlich wird dies in den nicht autorisierten Merkel-Biographien diskutiert; teilweise sogar hier wenigstens angedeutet: LINK, da dieser Artikel „hilfreich“ hinter der Bezahlschranke versteckt ist, siehe den entsprechenden Verweis auch hier LINK). Merkel trat damals in den „Demokratischen Aufbruch“ ein. Einer der führenden und wichtigsten Gründerväter dieser Partei war der Jurist Wolfgang Schnur, ein langjähriger „Inoffizieller Mitarbeiter (IM)“ des „Ministeriums für Staatssicherheit (MfS)“, ein „Stasi-Spitzel“! Das Parteiprogramm jener Partei war ausgesprochen „reformsozialistisch-ökologistisch“ (folglich wie jeder Sozialismus letztlich menschenverachtend) und animiert zu der Frage, ob Merkel als Kanzlerin sich jenem Parteiprogramm des „Demokratischen Aufbruchs“ weiterhin verpflichtet fühlt? Eine durchaus legitime Frage, da in Merkels Politik vieles durchschimmert, was daraufhin deutet, dass Merkel nach wie vor nichts mit dem System der alten „Bonner Republik“ zu tun haben will und wollte.

Die alte „Bonner Republik“ verströmte zumindest noch den Duft der vom Bundesverfassungsgericht (BVG) in zwei Urteilen (1952 und 1956) definierten „freiheitlichen Grundordnung“ – in Merkels „Berliner Republik“ ist dieser Duft verflogen und längst nicht mehr wahrzunehmen! Ist Merkel nicht im Grunde genommen die „beste Kanzlerin“, noch dazu aus einem scheinbar bürgerlichen Lager, die sich die extremen Linken und Sozialisten aller Parteifarben – bspw. aus der Partei „Die Linke“ und der Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ – nur wünschen können?

Jedenfalls wundert es mich nicht, dass gerade aus der Ecke „Bündnis 90/Die Grünen“ – einer Antifreiheits-, Verbots-, Zersetzungs- und Zerstörungspartei par excellence – die Lockdown-Verschärfungsforderungen der Kanzlerin zur Zerstörung des deutschen Gemeinwesens vehement unterstützt werden; die „Corona-Maßnahmen“ in etwas münden sollen, das ungeheure Ähnlichkeit mit einem Generalstreik hat, übrigens mit wie bei Generalstreiks immer unabsehbaren Folgen (LINK).

Nochmals die Frage an die grinsenden Spötter: Setzt Merkel, eine ehemalige FDJ-Sekretärin für Agitation und Propaganda, die dadurch eine brillante SED-Schulung in Ranküne und Intrige genießen durfte, das Programm des „Demokratischen Aufbruchs“ praktisch um, weil sie nach wie vor, wie vor drei Jahrzehnten, mit der „freiheitlichen Grundordnung“ der alten „Bonner Republik“ nichts zu tun haben will? Formte sie die Unionsparteien nicht derart um, dass es nahezu unmöglich geworden ist, dass tatsächliche Freiheitliche wie Ludwig Erhard und Franz Böhm (zwei Beispiele unter vielen), gestandene Männer, die durch ihren Einsatz die Rahmenbedingungen und die Grundlagen für den Erfolg der alten „Bonner Republik“ schufen, heutzutage in der „Merkel-Union“ reüssieren könnten? Ist es nicht vielmehr so, dass Freiheitliche vom Schlage Erhards und Böhms heute als unzumutbare Reaktionäre verunglimpft würden und demzufolge in den Unionsparteien zu Personen non grata gestempelt würden?

Ein Versprechen oder ein Versprecher?

Im November 2011 merkte Wolfgang Schäuble in einem Interview (LINK) an, dass Regierungen jede Krise zu nutzen haben, um gegen den Willen des Volkes – dies ist der angebliche Souverän – Dinge umzusetzen und zu realisieren, die in krisenfreien Zeiten durchzusetzen undenkbar sind. Ist es folglich nicht naheliegend und wahrscheinlich, dass der neuen Atemwegskrankheit, ausgelöst durch das Virus „COVID-19“, nicht nur gesundheitspolitisch begegnet wird, sondern diese entsprechend der Ratschläge Schäubles durch Regierungen rund um den Globus – selbstredend auch der deutschen (LINK) – dazu missbraucht wird, um hinter dem Deckmantel „Corona-Krise“ gegen die eigentlichen Interessen der Bevölkerungen Politik zu machen, um einfach durch das Eigeninteresse der Politiker gesteuerte Fakten gegen die Bevölkerung zu schaffen?

Die „Corona-Krise“ wird dazu genutzt, um die Menschen unter „Schockwirkung“ zu stellen und dauerhaft in Angst zu versetzen, um dann scheibchenweise im andauernden Krisenmodus die Freiheitsgrade und Grundrechte vorgeblich temporär zu beschneiden – vielleicht auf Dauer zu beschneiden. Diese These ist keine Verschwörungstheorie aus dem Dunstkreis der so genannten „Corona-Leugner“, sondern auf Fakten gegründet, wie bspw. ein Papier aus dem Bundesinnenministerium (LINK) offenlegt. Und egal, wie man persönlich zur Person Robert F. Kennedys – einem Neffen John F. Kennedys – auch stehen mag, am 29. August 2020 wurde von Robert F. Kennedy im Rahmen der Berliner Demonstration «gegen die Zerstörung der Grundrechte durch die Corona-Politik des „Merkel-Regieme“» völlig richtig angemerkt, dass Regierungen alles mit den Menschen machen können, wenn die Leute nur in Angst versetzt werden (LINK).

Diejenigen, die Le Bons Klassiker zur Massenpsychologie4) gelesen haben, können Kennedy schwerlich widersprechen. Übrigens Le Bons Buch war eines der Lieblingsbücher des kleinen Doktors aus Rheydt, der bekanntermaßen während der zwölf Jahre des „Tausendjährigen Reichs“ mittels Massenpsychologie mit fatalen und fürchterlichen Folgen für die „civitas humana“ agierte.

Der Mitarbeiter des Ministeriums, der jenes „Schockwirkung-Papier“ der Öffentlichkeit zugänglich machte, verübte keineswegs „Geheimnisverrat“; denn er ist durch den Diensteid dem Grundgesetz verpflichtet und nicht dem Minister. Der Mitarbeiter handelte nur gemäß der Remonstrationspflicht und machte seine Bedenken über die Rechtmäßigkeit der „Schockwirkungspläne“ gegenüber seinem direkten Vorgesetzten erfolglos geltend; erst dann ging jener Mitarbeiter an die Öffentlichkeit und informierte seinen obersten Dienstherrn – und dieser ist gemäß Art. 20 GG das Volk als der Souverän! Selbstverständlich sieht das „Merkel-Regime“ dies anders, so dass der „abscheulich grundgesetztreue“ Mitarbeiter auf einen Posten verschoben wurde, wo er nicht weiter „nicht hilfreich“ wirken kann.

Derartige Offenbarungen wie jenes „Schockwirkung-Papier“ bestärken die Sorgen vieler Menschen in diesem Staat in der Befürchtung, dass die „Corona-Politik“ der scheinbar nur temporären Aushebelung der Grund- und Freiheitsrechte wegen „Corona“ und die scheibchenweisen Verlängerungen von „Lockdowns/Shutdowns“ nur die Ouvertüre zur dauerhaften Tilgung von Grund- und Freiheitsrechten darstellen.

In der Zeit der Weimarer Republik waren die Grundrechte gemäß Weimarer Reichsverfassung nachrangig und nebensächlich, also nicht wie im Grundgesetz vorrangig und gemäß dem Willen der „Schöpfer des Grundgesetzes“ in Granit gemeißelt. Während der Weimarer Republik konnten die Grund- und Freiheitsrechte locker – bspw. per „Notverordnung“ – einfach so ausgesetzt oder aufgehoben werden.

Dass dies wieder möglich werden können soll, befürchten viele Menschen aus guten Gründen. Solche Menschen demonstrieren in diesem Staat gegen die „Corona-Politik“, um für die Grund- und Freiheitsrechte zu fechten, gerade deswegen werden sie pressewirksam verleumdet und meistenteils fälschlich zu „Corona-Leugner“ gezeichnet. Von solchen Menschen wurde das im November 2020 im Bundestag verabschiedete 3. Bevölkerungsschutzgesetz schon im Vorlauf als eine Art von „Ermächtigungsgesetz“ scharf kritisiert.

Darüber waren natürlich führende Politiker der bundesdeutschen Parteien empört und sprachen von Geschichtsvergessenheit, es sei dreist und unverschämt das 3. Bevölkerungsschutzgesetz mit dem „Ermächtigungsgesetz“ von 1933 gleichzusetzen. Pardon, dies wurde derartig in der Regel in dieser platten Art und Weise auch nicht gemacht, sondern vielmehr wurde mehrfach daraufhin gewiesen, dass ein Gesetz, in welchem gut ein Dutzend Mal von „Ermächtigung“ oder „ermächtigt“ die Rede ist, sich durch ein solches Vokabular selbst als eine Art von „Ermächtigungsgesetz“ definiert.

Außerdem, Geschichtsvergessenheit – ist diese nicht eher bei den oben erwähnten Politikern zu verorten? Denn in der Zeit der Weimarer Republik gab es mehrfach „Ermächtigungen“, die die Grundrechte zeitweilig aussetzten oder aufhoben. Das „Ermächtigungsgesetz von 1933“ war nur das grauenhafte Finale der „positiven Rechtssetzung“, nach welcher auch die Grundrechte nur ein Spielball der politisch Mächtigen sind – oder anders ausgedrückt: ‚Recht ist das, was man die Macht hat durchzusetzen!‘ Einer derartigen Denkweise sind – wen wundert es – das Naturrecht, die natürlichen Rechte und die Würde eines jeden Menschen völlig fremd und gänzlich unverständlich.

Im Vorfeld der Verabschiedung des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes wurde über etliche Petitionsplattformen im Internet Widerstand gegen das geplante Gesetz organsiert; mit teilweisem Erfolg sogar, da die unappetitlichsten Stellen des ursprünglichen Gesetzesentwurfs entschärft wurden. Trotzdem, alle Fragen bezüglich der Verfassungsmäßigkeit jenes Gesetzes und der Corona-Politik sind noch zu klären und weiterhin offen.

Eine wichtige Frage stellte Franziska Augstein (LINK) in ihrer Kolumne. Sie frug zu recht, wieso in Deutschland, trotz der fürchterlichen Erfahrungen mit zwei menschenverachtenden Diktaturen, die Bevölkerung in großen Teilen die Aushebelung der Grund- und Freiheitsrechte nicht nur klaglos hinnimmt, sondern diese Aktion auch noch Beifall klatschend begrüßt? Für verkürzt hält es Augstein eine Erklärung nur in der Tradition der deutschen Obrigkeitshörigkeit zu suchen. Vielmehr käme eine bewusst und vorsätzlich geschürte Angst hinzu, die das Verhalten der Menschen in die gewünschte Richtung steuert. Als Protagonisten dieses Angstschürens verortet Augstein in erster Linie die Bundesregierung, die Länderregierungen und deren Beratergefolge, die hierin enorme Beihilfe durch eine unverantwortliche Medienmeute5) erhalten, explizit verweist Augstein auf gezielte angstmachende Dokumentationen und Sendungen von ARD und ZDF.

Der „Wellenbrecher-Shutdown“ sollte nur für den November – hoch und heilig versprochen – gelten; die Verschärfung und Ausweitung des „Wellenbrechers“ zum harten „Lockdown“ mit Lockerungen zu Weinachten – so das Versprechen – sollte Anfang Januar enden. Die Skeptiker, die erwarteten, dass die „Corona-Maßnahmen“ die Ziele (Senkung der Fallzahlen etc.) verfehlen würden und weiterhin stetig ins Leere laufen, behielten recht, die „Corona-Maßnahmen“ laufen beharrlich ins Leere, werden stets verschärft und verlängert. So derzeit bis in den Februar und werden wahrscheinlich, zumindest wird dies durch das Bundesfinanzministerium schon ganz offen angedacht – siehe obige Graphik –, bis Ende Juni verlängert werden!

Ergo, die Skeptiker waren von Beginn an im Recht: Alles leere Versprechungen! Aber, aber, die Politiker können anmerken, dass man sich doch mitunter versprechen kann. Ein Versprechen oder ein Versprecher, was macht den Unterschied?

Ist es tatsächlich abwegig, dass die Skeptiker und Kritiker der „Corona-Maßnahmen“ bei diversen Politiker hinter dieser Politik – egal, aus welchen Gründen auch immer – ein Kalkül vermuten, das mit Bevölkerungsgesundheit wenig zu tun hat?

Ist es wirklich abstrus zu befürchten, dass manchen Politkern das Quälen und Piesacken des Volkes vielleicht sogar Spaß macht?

Derartige Sorgen werden verstärkt durch Äußerungen von Personen, die intime Kenner politischer Akteure oder selbst Insider der Politik sind!

So warnte Dr. Angela Spelsberg S.M. (Epidemiologin und Leiterin des Aachener Tumorzentrums) schon 2013 (LINK) die Wähler vor dem „Mann mit der Fliege“, also ihrem Ex-Mann: „Ich halte es für bedenklich, was in seinem Kopf vorgeht.“

Oder die Einschätzungen des politischen Insiders Wolfgang Kubicki (LINK). Kubicki brachte das Agieren des populistischen Söders auf den Punkt: „Bei Söder könnte man den Eindruck gewinnen, als gehörte ihm das Land und er wäre der wiederauferstandene Ludwig II. von Bayern.“

Es wird hier nicht unterstellt, dass alle Politiker derartig gestrickt sind, wie die beiden Zitate dies signalisieren. Es sollen jedoch gerade durch solche zuhauf zu findende Zitate die nicht grundlosen Sorgen derjenigen begründet werden, die für eine freiheitliche Grundordnung in einem guten und freien Gemeinwesen eintreten. Sicherlich gibt es reichlich gutgläubige Politiker, die überzeugt sind, dass die „Corona-Maßnahmen“ ihre Berechtigung haben und nur von temporärer Art sind, dass eine gewisse „Normalität“ zurückkehrt, sobald der „Corona-Rummel“ vorbei ist oder wenigstens in einigermaßen geordneten Bahnen verläuft.

Solche Politiker sind ebenfalls regelmäßig davon überzeugt, dass, wenn politische Interventionen nicht die gewünschte Wirkung erzielen, diese Interventionen zu verschärfen sind, um das gewünschte Resultat endlich zu realisieren.

Im Glauben an die Macht der Interventionen sind die meisten Politiker – Ausnahmen bestätigen nur die Regel – verfangen6). Leider sind solche Politiker in der Regel auch regelmäßig lernresistent; denn trotz einer schier unübersehbaren Zahl historisch-empirischer Beispiele dafür, dass Interventionen in schöner Regelmäßigkeit nur die „Anmaßung von Wissen“7) spiegeln und ins Leere laufen, sogar oftmals kontraproduktiv wirken, immer wieder treten derartige Politiker an, um erfolglos8) mittels Interventionen ihre gesellschaftspolitische Ideologie, ihre Weltanschauungen durchzusetzen.

Von daher ist es nicht überraschend, dass derartige Politiker auch glauben gesundheitspolitische Interventionen leisten zu können, so auch in Sachen der Bekämpfung von „COVID-19“. Bringt der eingeschlagene Weg nicht die gewünschten Erfolge, dann werden die Maßnahmen eben weiter verschärft, der einmal beschrittene Weg wird – koste es, was es wolle – stur fortgesetzt. Jeffrey Tucker (LINK) merkte an, dass die Politiker an der Einbildung kranken, dass das Virus ihren Befehlen, ihren Erlassen und so fort den Gehorsam schuldet – doch das Virus schert sich keinen Deut um Erlasse und Befehle der Politiker.

Es besteht nun die nicht zu unterschätzende Gefahr, dass die gesundheitspolitischen Interventionen zum Selbstläufer werden. Will heißen, dass auch die Politiker, die aus gutem Glauben – im Sinne der aristotelischen Epikie – davon überzeugt waren, man könne zeitweilig aus „zwingenden, übergeordneten Notwendigkeiten“ die Grund- und Freiheitsrechte zum Schutze der Gesundheit der Bevölkerung temporär aussetzen, auf den Geschmack kommen. Also erkennen oder sich daran gewöhnen, dass es leicht und angenehm ist ohne lästige Grundrechte, ohne Rücksichtnahme auf rechtsstaatliche Regeln einfach durchregieren zu können. Derart können dann auch diese Politiker – durch die Kraft der Gewohnheit – mit der Zeit zu Unterstützern jener Politiker werden, die von Beginn an die „Corona-Krise“ zum Aushebeln der natürlichen Rechte der Menschen nutzen wollten. Die „Corona-Politik“ würde dann irgendwann in der Analyse zukünftiger Historiker in der Rückschau auf die „Corona-Krise“ zum Horsd'œuvre der nachfolgenden – final die Freiheit zerstörenden – Hauptgänge des Menüs „Linksstaat“ werden!

Letztlich würde dies bedeuten, dass dann wegen der Bevölkerungsgesundheit den Menschen die Mobilität – mobile Menschen sind per se freier – genommen und das soziale Leben unterbunden wird; ganz einfach würde jedwede individuelle Gestaltung des eigenen Lebens – einfach jedwedes privates Vergnügen – und die schöpferische Teilhabe am Gemeinwesen – bspw. Angebote aus Kunst und Kultur wahrzunehmen – ausgelöscht sein: Der „Linksstaat“ wäre dann totale und letztlich brutale Realität, der Blog Journalistenwatch formulierte spitz: „Schlafen, essen, arbeiten – mehr ist nicht drin für einen Sklaven; dahinvegetieren für den Staat ist die Losung.“ Der Sklavenstaat ist dann sozusagen perfekt9).

Ein Jurist kommentierte in einer privaten E-Mail:

Mich wundert langsam nichts mehr. Abseits der großen Politik und der Leitmedien: Faszinierend, was man mit einer Bevölkerung so alles anstellen kann, oder? Sehe ich das schräg: Versagen hier gerade alle gesellschaftlichen Sicherungssysteme gleichzeitig?

Ist der Mann im Unrecht? Nein, ist er nicht!

Verfassungsbeschwerde

Dr. Pieter Schleiter, Richter am Landgericht Berlin (LINK), reichte im Dezember beim BVG gegen die „Corona-Maßnahmen“ eine umfassende Verfassungsbeschwerde ein (LINK).

Diese Beschwerde ist umfangreich und hat es in sich, gegen alle die Grundrechte einschränkenden „Corona-Maßnahmen“, ob diese einfach auf Grundlage von Verordnungen erfolgten oder auf Basis alter, geänderter oder neuer gesetzlicher Vorschriften beruhen, werden darin auf Einklang mit dem Grundgesetz abgeklopft.

Es ist zu hoffen, dass das BVG die Verfassungsbeschwerde annimmt und nicht den einfachen Weg geht und diese ohne Verhandlung leicht und flockig abweist.

Ebenfalls ist zu hoffen, dass in der Hauptsache das BVG der Verfassungsbeschwerde entsprechen wird, so dass dadurch jeder Person in diesem Staat vor Augen geführt wird, dass die Regierungen von Bund und Ländern einfach nach Gutsherrenart agieren und die verfassungsrechtliche Regelsetzung als lästige Petitessen abtut, von der sie glauben diese nicht beachten zu brauchen.

Das BVG hat in der Vergangenheit manches „nicht hilfreiche“ Urteil gegen Regierungen und die politischen Parteien gefällt. Mitunter derart schmerzhafte, bspw. 1973, dass ein Sprecher der damaligen Regierungsparteien tobte, dass sie sich doch von „sechzehn A…l…n in roten Roben“ nicht ihre Politik kaputtmachen lassen werden. Oder auch 2009 das Urteil zum „Vertrag von Lissabon“, über das einer der Altvorderen der politischen Parteien so ergrimmt war, dass er offen damit drohte, dass, falls das BVG noch so ein Urteil fällen würde, die Gesetzgebung über das Bundesverfassungsgericht geändert würde.

Derartige Auswürfe sind zwar Einzelfälle, lassen aber tief blicken, sie zeigen, dass führende Politiker eine gelebte Gewaltenteilung im Grunde nur als Störfaktor empfinden. Jedoch sind dies Einzelfälle, offen erkennbar für die Öffentlichkeit agieren die Politiker in der Regel nicht gegen die Gerichte oder gegen einzelne Richter.

Trotzdem kann man bspw. an Hochschilds juristischer Dissertation10) leicht ableiten, dass politischer Druck in mancherlei Form auf Richter stattfindet – auch auf Verfassungsrichter. So wurde bspw. 2016 bezüglich des freiwilligen Ausscheidens von Michael Gerhardt aus dem BVG darüber spekuliert, ob dies vielleicht ein „freiwillig gezwungenes Ausscheiden“ gewesen ist. Eine Vermutung, die ihre Gründe hat, da Gerhardt mindestens zweimal – so in Sachen 5%-Hürde und anschließend wegen der 3%-Hürde für Wahlen zum EU-Parlament – als Berichterstatter im Sinne des etablierten Parteienkartells extrem „nicht hilfreiche“ Urteile vorbereitet hatte. Damals – vor seinem Ausscheiden – war an Gerhardt die Berichterstattung der Verfassungsbeschwerde wegen verdeckter Parteienfinanzierung übertragen worden. Zum Zeitpunkt seines Ausscheidens soll sein Gutachten schon so gut wie fertig und keineswegs „hilfreich“ für die Parteien gewesen sein. Es wäre also wieder einmal ein auf Gerhardts Gutachten basierendes „nicht hilfreiches“ Urteil für die Politiker möglich gewesen.

Berichterstatter wurde nach Ausscheidens Gerhardts dann Peter Müller, der schon in seiner Zeit als Regierungschef des Saarlands vom saarländischen Verfassungsgerichtshof wegen „verdeckter Parteienfinanzierung“ gerügt worden war. Jedenfalls, Müller warf die Berichterstattung Gerhardts in die Tonne und empfahl die Verfassungsbeschwerde einfach nicht zuzulassen, was dann auch geschah.

Grundlos sind die Vermutungen, dass Regierungspolitiker versuchen Druck auf Richter am BVG auszuüben, nicht, sondern liegen – Verhaltenspsychologen könnten das Wieso erklären – erwartungsgemäß auf der Hand. Folglich ist nur zu hoffen, dass die Karlsruher Richter in Sachen der Verfassungsbeschwerde „Corona-Maßnahmen“ Rückgrat zeigen und nicht vor dem „Merkel-Regime“ einknicken werden.

Ein Freund meinte in einer privaten E-Mail, dass, wenn Dr. Pieter Schleiter mit seiner Verfassungsbeschwerde obsiegt, das „Merkel-Regime“ in schwere Erklärungsnot gerät, insbesondere auf die dann zu erwartenden Stilblüten könne man sich jetzt schon freuen.

Optimistisch hoffen auf Karlsruhe, das ist folglich schon okay; doch bitte nicht vergessen, mindestens ab der Oberlandesgerichtsebene werden die Richterposten durch die Altvorderen der politischen Parteien vorgeschlagen und letztlich auch vergeben, die Ernennung zum Bundesverfassungsrichter ist folglich eine politische Kür.

Deswegen ist die Anmerkung eines Juristen aus einer privaten E-Mail, zwar in einem anderen Zusammenhang geäußert, auch hier wichtig und bedenkenswert, nämlich, dass „ein Jurist, der etwas taugt, alles begründen können muss, auch das exakte Gegenteil. Je politischer Justiz wird, desto unvorhersehbarer wird sie.

Demzufolge ist auch der Ratschlag beachtenswert, dass sich die durch Merkels „Corona-Regime“ Geschädigten des Klein- und Mittelgewerbes den Sammelklagen in Nordamerika anschießen (https://www.corona-schadensersatzklage.de/). Obsiegen nämlich dort die Kläger, dann wird es eng für hiesige Richter dies zu ignorieren, da wegen der internationalen Verträge jene Urteile auch hier im Lande einen gültigen Rechtstitel darstellen.

Agorismus

Wer vorsätzlich zum Schaden Dritter – darunter fällt auch die Gesamtheit des Gemeinwesens – individuell oder im Bündnis mit anderen, bspw. als kriminelle Vereinigung, planmäßig agiert, macht sich gemäß Strafrecht strafbar.

Doch da die politischen Parteien und damit auch deren Altvorderen durch das deutsche Strafrecht vor Strafe geschützt sind (LINK)11), hat es keinen Sinn zu versuchen, um mittels Strafverfahren – und scheinen diese mit Blick auf vorsätzlich angerichtete Schäden am Gemeinwesen durch Mitglieder von politischen Parteien noch so berechtigt zu sein – gegen politische Parteien und/oder ihre Altvorderen anzugehen.

Stattdessen empfiehlt sich das Werkzeug „Agorismus“. Der 2004 verstorbene Amerikaner Samuel Edward Konkin III hatte dies 1975 vorgeschlagen und sein Modell auch immer weiter ausgearbeitet12). Kurz auf den Punkt gebracht, Konkin regte an, dass die Menschen die Instrumente, mit denen die staatliche Exekutive die Bürger drangsaliert – dies können sein Gesetze, Durchführungsverordnungen, Richtlinien, Verwaltungsanweisungen und so fort –, aufgreifen und zu Werkzeugen gegen staatliche Anmaßungen schmieden sollen. Also, staatliche Stellen nach Möglichkeit mit ihren eigenen Waffen zu ärgern, soll zum adäquaten Mittel beim Gefecht mit der „Herrschaft der Schreibstube“ (der staatlichen Bürokratie der Exekutiven) werden.

Besonders in Ländern wie Deutschland, in denen es von staatlichen Befehlen – gemäß Alexander Neubacher13) gut eine Viertelmillion – nur so wimmelt, die sich noch dazu fleißig untereinander widersprechen, sollte es einfach sein Konkins Anregungen umzusetzen, z. B.:

Auf irgendeinen Bescheid irgendeiner Behörde, dem jemandem ins Haus flattert und irgendwelche Maßnahmen einfordert, die zwar irgendeiner Vorschrift entsprechen, jedoch etlichen anderen Verordnungen widersprechen, könnte dieser Jemand bei der zuständigen Behörde anfragen, warum die Behörde diesen Jemand zwingt gegen etliche staatliche Verordnungen zu verstoßen. Agiert eine Vielzahl, eine kritische Menge solcher Jemands dementsprechend, dann wären die Kapazitäten und Ressourcen der Mitarbeiter der Behörden schnell erschöpft.

Flankierend dazu empfehlen Juristen auch den Gang durch die Verwaltungsgerichte. Diese sollen gefälligst prüfen, ob ein behördlicher Bescheid, der zwar irgendeine gesetzliche Basis hat, aber dessen Umsetzung den betroffenen Bürger in einen gesetzlichen Konflikt mit anderen behördlichen Anordnungen bringt, rechtens ist. Auch hier gilt, werden die Verwaltungsgerichte bundesweit mit Verfahren eingedeckt, dann sind die Ressourcen und Kapazitäten der Gerichte schnell am Limit. Den Gang vor Gericht scheuen viele wegen der Kosten, doch die Furcht vor den Kosten ist vor dem Verwaltungsgericht zumindest noch nicht begründet, weil die meisten Verfahren wenig kosten – auch in „Corona-Zeiten“ noch nicht.

Selbstredend wird es heißen, falls derartige Aktionen Schule machen würden, „das Imperium schlägt zurück“, und zwar in Form von Verschärfungen jeder Art, bspw. mit deutlichen Verteuerungen der Verfahren vor den Verwaltungsgerichten.

Auch andere Sperenzchen sind unabdingbar zu erwarten. So ist dies im Lande Söders schon geschehen. Dort war ein Ehepaar während der Ausgangssperre im Auto unterwegs, wurde durch eine Polizeistreife gestoppt und aufgefordert den triftigen Grund der Missachtung der Ausgangssperre anzugeben. Der Ehemann sagte, dass ein triftiger Grund vorliegt, den er jedoch nicht nennen wird, da grundsätzlich die Unschuldsvermutung gelte und die Polizei dem Ehepaar eine Schuld nachzuweisen habe. Personalien etc. des Ehepaars wurden also zwecks weiterer behördlicher Schritte aufgenommen, während der ganzen Szene machte der Ehemann besonders seinem Unmut über Söder Luft.

Jedenfalls, die Polizeibeamten haben nun Verwaltungsarbeit abzuleisten, bspw. zu eruieren, ob Gründe für ein Bußgeldverfahren gegen das Ehepaar vorliegen. Diese Verwaltungsarbeit kostet Zeit und bindet Arbeitskraft, so dass diese Zeit für das Schikanieren weiterer unbescholtener, friedlicher Bürger nicht verfügbar ist.

Die komplette Szene wurde mittels Smartphone, ohne dass die davon Kenntnis habenden Polizisten dem Einhalt geboten, von dem Ehepaar aufgenommen und als Video ins Netz gestellt. Ein ungeheuerlicher Frevel im Herrschaftsraum Söders, unverzüglich wurde der Staatsschutz eingeschaltet – Erinnerungen an schlimme Zeiten werden wach! Der Münchener Merkur berichtete über die Angelegenheit auf den Seiten der chronologischen Corona-Meldungen des Medienhauses. Da „Haltungs-Journalisten“ natürlich „sensibel“ sind, wurden in dieser Meldung die Personalien des Ehepaars ebenfalls genannt, etwas, was „Haltungs-Journalisten“ unterlassen, wenn die „Täter“ aus einem „hilfreichen“ oder „sympathischen“ Lager stammen.

Auch Petitionen sind eine Möglichkeit sich gegen (willkürliche) Maßnahmen der Staatsbürokratie zu wehren. Doch ein Hinweis, so wichtig auch eine im Internet organisierte Massenpetition sein mag, jede Massenpetition ist letztlich für die betroffene Behörde nur ein Verwaltungsakt. Effektiver sind Einzelpetitionen, da für jede ein separater Verwaltungsakt durch die zuständige Behörde anzulegen ist. So hatte bspw. der Politikprofessor Wilhelm Hennis vor gut zwei Jahrzehnten erfolgreich in einer überregionalen Zeitung zur Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens über Aktenvernichtung aufgerufen und gleich einen Beschwerdetext zum Ausschneiden mitgeliefert. Beim zuständigen Generalanwalt gingen damals über 2.000 Einzelbeschwerden ein, es waren folglich über 2.000 Verwaltungsakte anzulegen. Um nicht in einer Beschwerde- und damit Aktenflut zu ertrinken, wurde der Öffentlichkeit schnellstens mitgeteilt, dass das Verfahren nicht eingestellt wird. Folglich gilt, so lange wie das Instrument noch zur Verfügung steht, sollte es mit zahlreichen Einzelpetitionen eingesetzt werden.

Satire, Ironie und Witz sind von alters her probate Mittel beim Kampf gegen die Missbraucher der Macht. In Diktaturen wurde und wird deswegen insbesondere der politische Witz gnadenlos verfolgt. Witz, Satire, Ironie und Sarkasmus sollten deshalb gut dosiert in unseren Publikationen – egal welcher Art – zum Einsatz kommen.

Da das „Heimtückegesetzes“ aus 1934 (LINK) zum Glück keine Gültigkeit hat14), sind Satire, Ironie und Witz oder auch einfache und beißende Kritik am Agieren der Regierungen von Bund und Ländern nicht strafbar. Da ein guter „politischer Witz“ bildlich gesprochen oftmals tödlich ist, sollten Satire, Ironie und Witz eben ganz gezielt gegen die Anmaßungen und gegen Machtmissbrauch von Regierungen zum Einsatz kommen.

Soweit für heute, den 17. Januar 2021!

Mit einem freiheitlichen „Glückauf“

Euer
Hubert Milz

FUSSNOTEN

1) Ein paar Bekannte deuten unabhängig voneinander in privaten E-Mails an, dass man dies noch weiter ausspinnen könnte. Lockdown bis Ende Juni sei wahrscheinlich. Danach, weil in den warmen Monaten die Atemwegserkrankungen sowieso regelmäßig im Rückzug sind, etwas Freigang für das Volk, um dann, weil ab Herbst die Atemwegserkrankungen wieder auf dem Vormarsch sein werden, per „Notgesetz“ die Wahlen zu verschieben. Dann ergäbe auch Merkels Formulierung, dass dies „voraussichtlich“ ihre letzte Neujahrsrede als Kanzlerin ist, eine pikante Seite: Merkel tritt nicht mehr an – die Wahlen werden verschoben und finden nicht statt – Merkel bleibt; und dies ohne dabei die Logik der Neujahrsrede Merkels zu verbiegen.

Sind derartige Gedankenspiele Spinnerei? Nein! Die Anmerkungen jener Bekannten werden aktuell durch Ramelow, dem thüringischen Ministerpräsidenten von Merkels Gnaden, massiv gestützt! Ramelow und seine Kombattanten setzten durch – „Corona“ macht es möglich –, dass die für den April 2021 vorgesehenen thüringischen Landtagswahlen vorsorglich in den September verschoben werden (https://www.mdr.de/thueringen/kommentar-sondermann-becker-wahl-verschiebung-100.html). Der frühestmögliche Termin ist – so Ramelows Sprachrohr Susanne Hennig-Wellsow – der 26. September 2021 (https://www.n-tv.de/politik/Thueringen-verschiebt-die-Landtagswahl-article22292892.html). Die Formulierung des Sprachrohrs lässt aufhorchen: Frühestmöglich – heißt dies, dass weiterte Verschiebungen bereits eingepreist sind?

Auch das „Merkel-Regime“ in Berlin stützt die Gedankenspiele meiner Bekannten. Am 14. Januar – siehe Aktenzeichen 19/25816 – wurde im Bundestag per Abstimmung festgestellt, dass das zwingend notwendige Procedere zur Vorbereitung der Bundestagswahl 2021 durch die pandemische Lage zumindest teilweise verunmöglicht sei. Auch so etwas lässt aufhorchen! Hat das „Merkel-Regime“ dadurch schon vorsorgliche Puffer angelegt, damit eine „legale“ Handhabe zur Verschiebung der Bundestagswahl vorzuweisen ist? Es könnte doch sein, falls die Wähler im Laufe des Jahres 2021 doch noch aus dem „Corona-Schockzustand“ erwachen sollten, die Umfragen dann andeuten, dass dem „Merkel-Regime“ bei der Bundestagswahl eine Klatsche drohen könnte. Eine Verschiebung der Wahl bewirkt dann: Das „Merkel-Regime“ erhält den notwendigen zeitlichen Spielraum, um das Zerstörungswerk und die finale Etablierung des „Linksstaats“ zu vollenden!

2) Proudhon, Pierre-Joseph: Ausgewählte Texte. Herausgegeben und eingeleitet von Thilo Ramm. Stuttgart 1963.

3) Schumpeter, Joseph Alois: Kapitalismus, Sozialismus und Demokratie. München 1980, 5. Auflage.

4) Le Bon, Gustave: Psychologie der Massen. Stuttgart 1982.

Hinweis: Eine deutsche Ausgabe des Buches ist derzeit für 3,99 Euro erhältlich, aber nur, wenn man direkt beim Verlag Kopp bestellt.

5) Fast scheint es so, als ob sich ein großer Teil der Presse freiwillig den Forderungen aus der Dissertation des Juristen Willi Geiger beugt und „staatstragend arbeitet“.

Wer war Dr. Willi Geiger und was forderte er in seiner Dissertation?

Dr. Willi Geiger wurde 1950 Richter am Bundesgerichtshof und war, da damals die Regel bestand, dass ein Bundesrichter, der zum Bundesverfassungsrichter avancierte, dieses Amt bis zur Pension ausüben konnte, von 1951 bis zu seiner Pensionierung 1977 Bundesverfassungsrichter. Zudem war Geiger ab 1954 auch Honorarprofessor an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer.

Während der zwölf „braunen Jahre“ war Geiger Mitglied der „braunen Partei“ und in dieser unter anderem Schulungs- und Pressereferent der SA. Als Staatsanwalt war Geiger tätig am Sondergericht Bamberg, einer Zweigstelle des Volksgerichtshofs. In seiner „braunen Doktorarbeit“ rechtfertigte er die Ausschaltung der volksschädlichen Einflüsse auf dem Gebiet der Presse, da die Presse staatstragend sein müsse, folglich sei das Presserecht dem Staatsrecht zuzuordnen, bzw. diesem unterzuordnen.

6) Dies gilt nicht nur für Politiker. Viele Menschen glauben an die Macht und die Wirkung der politisch befohlenen Interventionen, glauben auch daran, dass diese verschärft werden müssen, falls die gewünschten Resultate nicht eintreten. Diesen Glauben verkünden auch Leute voller Inbrunst, die selber durch geschicktes Handeln – zumeist im legalen Rahmen – derartige Maßnahmen unterlaufen, sich also im Grunde genommen „anarchistisch“ verhalten.

Warum dies so ist, können uns Psychologen erklären, z. B. Trivers, Robert L.: Betrug und Selbstbetrug: Wie wir uns selbst und andere erfolgreich belügen. Berlin 2013.

7) Hayek, Friedrich August von: Die Anmaßung von Wissen; in: ders.: Die Anmaßung von Wissen. Neue Freiburger Studien. Tübingen 1996, S. 3-15.

Mises, Ludwig von: Der freie Markt und seine Feinde: Pseudowissenschaft, Sozialismus und Inflation. mises.at 2016.

Mises, Ludwig von: Kritik des Interventionismus. Darmstadt 1976, (Reprint der 1. Auflage von 1929) oder die Neuausgabe durch das deutsche Ludwig-von-Mises-Institut, München 2013.

Willgerodt, Hans: Die Anmaßung von Unwissen; in: ders.: Werten und Wissen: Beiträge zur Politischen Ökonomie. Kornwestheim 2011, S. 415-428.

8) Erfolglos in dem Sinne, dass die Ziele, auch wenn diese scheinbar erreicht sind, nicht erreicht werden. Vielmehr hemmen und behindern auch jene ideologisch motivierten und scheinbar erfolgreichen Interventionen die Vielfalt der gesellschaftlichen Kreativität und sind letztlich – dies zeigen leider dann nach Jahren der „erfolgreichen, ideologischen Interventionen“ die empirisch-historischen Analysen – destruktiv für ein Gemeinwesen.

Diese These wird verdeutlicht durch einen kleinen Rückblick, der die bundesdeutsche Bildungsgeschichte der letzten drei bis vier Jahrzehnte tangiert:

Pressewirksam wurde im Grunde eine Abneigung gegen die klassischen Natur- und Technikwissenschaften erzeugt, weil diese zum großen Teil als Feinde der „ökologistischen Ideologie“ gelten. Die „ökologistische Ideologie“ wurde durch die „veröffentlichte Meinung“ in Permanenz in weiten Teilen zur „öffentlichen Meinung“ getrimmt und ist seit vielen Jahren gerade im Kultur- und Bildungsbereich omnipotent präsent.

Die natur- und technikfeindliche Ideologie war und ist erfolgreich, da inzwischen viele Abiturienten die klassischen Natur- und Technikwissenschaften meiden, um vorzugsweise die „gepriesenen ideologischen“ Fächer zu studieren. Jedoch, da derartige Abschlüsse in der privaten Wirtschaft kaum nachgefragt werden, hoffen die Absolventen größtenteils darauf, nach erfolgreichem Abschluss im Staatsdienst unnütze Posten zu übernehmen oder zumindest in vom Staat (d. h. vom Steuerzahler) finanzierten und regelmäßig marktuntauglichen „Branchen“ Unterschlupf zu finden. Dadurch, alleine durch die Masse der Absolventen, erhöht sich die Anzahl derer, die sich gerne in den Dienst der ideologischen „Priesterherrschaft der Intellektuellen“ stellen.

Dieser Dienst treibt inzwischen herausragende Blüten, bspw. wurde die Naturwissenschaft wegen Volksverhetzung vor Gericht gezerrt und für schuldig befunden – hier in diesem Fall die Biologie (https://philosophia-perennis.com/2020/08/24/prof-ulrich-kutschera-cancel-culture-per-anzeige/) in Form eines international angesehenen Biologieprofessors, der es wagte öffentlich einige biologische Fakten zu erörtern, die den Protagonisten der „ökologistischen Ideologie“ nicht passten.

Förderlich für die Motivation der Abiturienten zu einem klassischen natur- oder technikwissenschaftlichen Studiums sind solche Vorfälle gewiss nicht. Ein stetig geringer werdender Anteil der Abiturienten studiert trotzdem noch die „verpönten“ Fächer, doch die besten Köpfe unter jenen verlassen nach Abschluss des Studiums in Scharen dieses Land, um in Regionen der Welt zu wechseln, die ihnen noch etwas freie Luft zum Atmen lassen.

Da die klassischen Natur- und Technikwissenschaften, in denen Deutschland einstmals – lang, lang ist es her – führend war, sogar einmal als die führende Wissenschaftsnation galt, grundlegend für den wirtschaftlichen Erfolg der Deutschen waren, damit auch für das Mehr an allgemeiner und individueller Wohlfahrt die Ursache verantwortlich zeichneten, sollte es niemanden überraschen, dass mit dem Niedergang dieser Wissenschaften in Deutschland ebenfalls der Niedergang des deutschen Wohlstands in allen Lebensbereichen einhergehen wird – und auch schon längst begonnen hat.

Im Rahmen dieses Themenfeldes lohnt sich nach wie vor die Lektüre der teilweise schon jahrzehntealten Arbeiten zum verhängnisvollen Wirken der ideologischen Intellektuellen.

Explizit zu empfehlen sind:

Baader, Roland: Totgedacht – Warum Intellektuelle unsere Welt zerstören. Gräfelfing 2002, (eine Neuausgabe erschien 2020).
Benda, Julien: Der Verrat der Intellektuellen. München 1978.
Schelsky, Helmut: Die Arbeit tun die anderen: Klassenkampf und Priesterherrschaft der Intellektuellen. Opladen 1975.

9) Dies wird nicht exakt einer der Sklavenstaaten sein, wie von

Orwell, George: 1984. Berlin 1994;
Huxley, Aldous: Schöne neue Welt. Frankfurt/M. 1987;
Bradbury, Ray: Fahrenheit 451. München 1990

beschrieben, aber trotzdem zeichneten sich diese Autoren in vielen Details in der Beschreibung des Sklavenstaats geradezu durch seherische Qualitäten aus. Eine Dokumentation des Senders ARTE dazu (https://www.youtube.com/watch?v=owsIfmH2DXs&feature=youtu.be) findet sich seit November 2020 auf Youtube.

Schon viel früher, nämlich bereits 1912, sah Hilaire Belloc (Mutter Britin, Vater Franzose) den Sklavenstaat heraufziehen – Belloc, Hilaire: Der Sklavenstaat: Vom Verlust von Eigentum und Freiheit. Bad Schmiedeberg 2019. Aus Bellocs Sklavenstaat schimmert viel Ähnlichkeit mit dem aufziehenden Linksstaat, auch wenn Bellocs Sklavenstaat den Sklaven mehr Raum lässt, um im Sandkasten mit den Murmeln zu spielen.

Belloc war ein Meister der Sprache und der Analyse, ähnlich wie sein Freund Gilbert Keith Chesterton. Von beiden habe ich viel gelernt, obwohl ich beiden bei scheinbaren Kleinigkeiten, aber wichtigen Details – Banalitäten haben bekanntlich oft eine entscheidende Wirkung – nicht „Eins-zu-Eins“ in ihren Analysen folge. Beide lehnen Sozialismus/Kommunismus ab, ihre vielfach beißenden Analysen der sozialistischen Werke und deren Autoren sind ein Genuss und zeitlos richtig. Gleichwohl lehnen beide den Kapitalismus ab, unterscheiden teils übergriffig zwischen Kapitalismus und Marktwirtschaft. Grob vereinfachend, als marktwirtschaftliche Ordnung anerkannten sie im Grunde nur die kleinteilige, übersichtliche Wirtschaftsordnung mit breitgestreuten Eigentum, vielen kleinen und mittleren gewerblichen oder sonstigen eigenständigen Existenzen und so fort; Großbetriebe, insbesondere die Finanzindustrie, verwerfen beide mehr oder weniger als Irrwege der Moderne.

Bellocs Analyse zum Werden des Sklavenstaats hatte damals 1912 sicherlich einen starken aktuellen Bezug, da die damaligen britischen Arbeitsgesetze eine Art des Sklavengeruchs verströmten. Kurze Einblicke in diese Gesetzgebung, die dem britischen Arbeiter kaum triftige Gründe bot, um, ohne einen Polizeieinsatz zu verursachen, einen unbezahlten Tag dem Arbeitsplatz zu entsagen, findet man bspw. bei Bandulet, Bruno: Als Deutschland Großmacht war: Ein Bericht über das Kaiserreich, seine Feinde und die Entfesselung des Ersten Weltkrieges. München 2014.

10) So verarbeitete der Richter Udo Hochschild seine praktischen Erfahrungen, da er erst als Pensionär promovierte, in seiner juristischen Doktorarbeit.

Hochschild, Udo: Gewaltenteilung als Verfassungsprinzip. Berlin 2010. [Die Arbeit ist auch online hier http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/index/index/doc Id/8029 als PDF-Datei abrufbar.]

11) Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland (StGB)

„(1) 1Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. 2Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.

( ... )

(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,

  1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,

Es ist nicht Aufgabe dieses Textes nachzuspüren, ob die Architekten des deutschen Strafrechts diese Passagen kreierten, weil sie per se politische Parteien als Organisationen krimineller Machenschaften verorteten oder ob und welche anderen Motive für diese Formulierungen im Strafrecht sorgten. Hier geht es nur darum darauf aufmerksam zu machen, dass politische Parteien strafrechtlichen Schutz genießen. Im Einzelfall mag der eine oder andere Parteisoldat – z. B. wegen Beleidigung – auch vor das Strafgericht zu zerren sein, jedoch die Partei an und für sich wird durch das Strafrecht vor dem Kadi in Schutz genommen.

12) In deutscher Sprache gibt es nur ein Buch von Samuel Edward Konkin III, und zwar: Manifest der neuen Libertären. Grevenbroich 2016.

13) Neubacher, Alexander: Total beschränkt. München 2014.

14) Nach Gründung der Bundesrepublik wurden viele „alte Gesetze“ übernommen, so das Gerichtsverfassungsgesetz (1879), das Einkommensteuergesetz (1934), die verschiedenen Prozessordnungen und so fort, natürlich wurde aus jenen Gesetzen vorhandenes „braunes Vokabular“ entfernt.

Folglich könnten auch die „hilfreichen“ Teile des „Heimtückegesetzes“, freilich erst nach erforderlicher „Reinigung“ der „braunen Zutaten“, in das sich dafür anbietende NetzDG einfließen. Das NetzDG bietet sich hierfür an, weil dieses Gesetz sowieso dem Zwecke dient, das Netz möglichst nur mit „hilfreichen“ oder allenfalls ungefährlichen und unbedenklichen Meinungsäußerungen zu durchsetzen, während gleichwertig durch das NetzDG das Ziel angepeilt wird „nicht hilfreiche“ Ansichten aus dem Netz zu vertreiben.

Dadurch wären mögliche Probleme mit der Entscheidung des „Tribunal Général de la Zone Francaise d´Occupation“ in Rastatt vom 06.01.1947 sowieso ausgeschlossen.

Jene Entscheidung galt – so das Amtsblatt des französischen Oberkommandos in Deutschland vom 26. März 1947 – auch für die amerikanische und britische Besatzungszone, erhielt also für das komplette „Trizonesien“ Gültigkeit und galt in der Folge für den Gebietsstand der Bundesrepublik Deutschland bis 1990. Im „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ ist – bestätigt im BesatzRBerG vom 27.11.2007 – geregelt, dass alle Urteile der Besatzungstribunale vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland weiterhin Bestand haben und diese können von deutschen Gerichten oder Regierungen nicht aufgehoben werden.

Um was handelt es sich bei der Entscheidung des Tribunals der französischen Besatzungszone von 1947?

Es war ein Gerichtsverfahren gegen einen Fememörder der „braunen Kampfzeit“. Der Fememörder berief sich auf die Straffreiheitsverordnung vom 21.03.1933. Dies ließen die Franzosen nicht gelten und argumentierten, dass ab dem 05.03.1933 bis zum 08.05.1945 gemäß der Weimarer Reichsverfassung keine legale Reichsregierung im Deutschen Reich im Amt war. Daher urteilte das französische Besatzungstribunal, dass das nationalsozialistisch geprägte Recht in diesem Zeitraum ein Unrecht ist und folglich nicht gilt, nie Gültigkeit hatte. Dieses Urteil, diese Entscheidung war für die drei Westzonen allgemeingültig und somit für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen verbindlich – auch späterhin für die 1949 gegründete Bundesrepublik Deutschland.

Damit gilt aber logischerweise auch, dass kein Gesetz und keine Gesetzesnovelle aus dem Zeitraum 05.03.1933 bis 08.05.1945, da ungültig, als vorkonstitutionelles Recht durch die Bundesrepublik übernommen werden kann.

DER AUTOR

Hubert Milz wurde 1956 geboren, arbeitete nach dem Studium mehr als drei Jahrzehnte in der Energiewirtschaft und ist nun Rentner im Unruhestand.

 

 

 

Zurück