Dr. Klaus Peter Krause über eine euphemistisch freche Verkleidung

Auch Immobilienvermögen ist letztlich vor dem Zugriff des Staats nicht sicher. — Foto: Gerd Altmann/Pixabay

Der drohende neue Lastenausgleich

Im Juni 2021 schrieb Dr. Klaus Peter Krause einen Artikel zu einer brisanten politischen Entwicklung. Um die Folgen der Corona-Maßnahmen wirtschaftlich zu bewältigen, war eine alte Idee aufgetaucht: der „Lastenausgleich“. Auch wenn Politiker versichern, „eine solche Vermögensabgabe ist derzeit nicht geplant“, sollte der Bürger hellhörig werden und bleiben. Wir haben Dr. Klaus Peter Krause angefragt und er hat den aktuellen Sachstand ergänzt.

Von Dr. rer. pol. Klaus Peter Krause. — 13. Juni 2021 (Ergänzungen vom 3. November 2022 im Anhang)

Jetzt geht es darum, die Folgen der Corona-Maßnahmen wirtschaftlich zu bewältigen – Eine Vorbereitung für die Bürger, was ihnen von den Corona-Politikern noch zusätzlich droht – Aber jetzt von Lastenausgleich zu sprechen, ist irreführend – Eine euphemistisch freche Verkleidung – Finanziert werden soll auch ganz etwas anderes – Wie der neue „Lastenausgleich“ schon 2020 herbeiorakelt wurde – FAZ für dritten Lastenausgleich, weil die Summen zu groß sind – Für die Bundesregierung eine schöne Vorlage – Was der Offene Brief einer Bürgerin Herrn Brinkhaus unter die Nase reibt – Ihr Appell: Macht da nicht mit, stoppt das Ganze, wehrt euch

Den Bürgern in Deutschland droht ein neuer „Lastenausgleich“. Er soll die finanziellen Folgen der staatlichen Corona-Maßnahmen für den deutschen Staat bewältigen helfen, die ebendieser Staat willkürlich und rechtswidrig angeordnet hat. Diese Freiheitseingriffe haben weite Teile der Wirtschaft lahmgelegt und geschädigt. Mit gewaltigen Hilfsgeldern versucht der Staat, die vom Ruin bedrohten Unternehmen zu entschädigen und am Leben zu halten. Dazukommen die Subventionen, die der Staat in seine verrückte Klimaschutz- und Energiewendepolitik steckt. Nun sieht er sich finanziell überfordert und schaut, wem er die Finanzierung aufs Auge drücken kann.

Das sind für ihn natürlich die Steuerzahler, also jene Bürger, die zu Steuerzahlungen noch fähig sind. Doch um die Steuerlast nicht noch höher erscheinen zu lassen, bedient er sich eines verbalen Tricks und nennt sein neues Belastungsvorhaben „Lastenausgleich“. Dieses so freundlich daherkommende Wort soll emotional appellieren an Bürgertugend, Verantwortungsbewusstsein und Solidaritätspflicht zugleich. Es gehe um gerechte Lastenverteilung. Wir kennen das: Jeder trage des anderen Last mit. Aber die Last dieses anderen ist die Last der Politiker und ihrer Helfershelfer. Es ist ihre Last, nicht unsere.

Jetzt geht es darum, die Folgen der Corona-Maßnahmen wirtschaftlich zu bewältigten

Am 23. Juni lud ein Parlamentarier namens Ralph Brinkhaus zu einem „digitalen Fachgespräch“ ein als Video-Konferenz am 23. Juni von 14.30 bis 16 Uhr. Brinkhaus ist Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Seine Einladung in deren Namen beginnt mit diesen Worten: „Deutschland diskutiert Strategien zur wirtschaftlichen Bewältigung der Corona-Pandemie – der größten Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg – und dabei steht auch die Forderung nach einem neuen Lastenausgleich im Raum.“

Eine Vorbereitung für die Bürger, was ihnen von den Corona-Politikern noch zusätzlich droht

Sie steht überhaupt nicht im Raum, sie wird dort sehr absichtsvoll hineingestellt. Die Bürger sollen darauf vorbereitet werden, was ihnen von diesen Politikern noch zusätzlich droht. Das Thema ist zunächst erst in Frageform gekleidet: „Brauchen wir einen neuen Lastenausgleich?“ Darüber soll diskutiert werden. Irreführend ist, dass diese Diskussion unter der Überschrift „Fachgespräch digital – Bilanz der Aussiedler- und Vertriebenenpolitik“ angeboten wird (hier), denn tatsächlich geht es nur um den „neuen Lastenausgleich“.

Jetzt von Lastenausgleich zu sprechen, ist irreführend

Irreführend ist aber auch das Wort Lastenausgleich. Es soll nämlich die gedankliche Verbindung zu jenem großen Lastenausgleich von 1952 herstellen, der wirklich geboten war. Damals ging es darum, den Menschen, die durch den zweiten Weltkrieg Hab und Gut verloren hatten, wirtschaftlich wieder auf die Beine zu helfen, ihnen die wirtschaftliche Eingliederung zu erleichtern. Er galt den Heimatvertriebenen, den Geflohenen und den Sachgeschädigten. Er sollte deren Kriegs- und Kriegsfolgelasten auf weitere Schultern verteilen, auf die Schultern derjenigen, die nichts oder nur einen Teil ihres Eigentums verloren hatten und die daher für die Zahlungen an die Geschädigten, für den Lastenausgleich aufkommen mussten. Dieser Lastenausgleich ist mit positiver Bedeutung verbunden, weil er allseits als notwendig akzeptiert war.

Eine euphemistisch freche Verkleidung

Der „neue“ Lastenausgleich ist von ganz anderer Natur, nämlich das Vorhaben, eine noch höhere geplante Steuerbelastung euphemistisch frech zu verkleiden, damit es auf Wohlwollen stoße. Brinkhaus verpackt es so: „Die Aufnahme der Aussiedler und Heimatvertriebenen nimmt innerhalb der Kriegsfolgenbewältigung der Bundesrepublik Deutschland eine Sonderstellung ein. Die Integration von über 16 Millionen Deutschen stellt eine der größten Leistungen unserer Nachkriegsgeschichte dar. Dabei war das Lastenausgleichsgesetz von zentraler Bedeutung, das sich zu einem umfassenden Eingliederungs- und Entschädigungsprogramm entwickelte. Das Bundesausgleichsamt existiert bis heute. Wir wollen in diesem wichtigen Bereich der Heimatpolitik eine Bilanz ziehen und angesichts des anstehenden Reformjahrzehnts in Bund und Ländern die notwendige Staatsmodernisierung und die Bedeutung historischer Vorbilder diskutieren.“

Finanziert werden soll auch ganz etwas anderes

Tatsächlich geht es also darum, „das anstehende Reformjahrzehnt“ und „die notwendige Staatsmodernisierung“ zu finanzieren – was immer wir davon noch zusätzlich zu befürchten haben. Die selbstverschuldeten und mutwillig in Kauf genommenen Folgekosten der Corona-Freiheitsbeschränkungen sollen die höhere Steuerlast nur durchsetzen helfen, als seien sie die Folge höherer Gewalt und deshalb unausweichlich gewesen – was sie aber nicht sind. Und als Höhepunkt der Schamlosigkeit stellt Brinkhaus das Vorhaben noch als „Heimatpolitik“ hin, um die Deutschen mit ihrer Heimatliebe weichzukneten. Zugleich weiß er zu vermitteln, dass es eine Behörde für den „neuen“ Lastenausgleich schon gibt: das Bundesausgleichsamt in Bad Homburg vor der Höhe. Dort wird man sich auf die kommende Aufgabe und die dann nötige Personalaufstockung schon freuen und auch darauf, dass man nun erst recht nicht mehr aufgelöst werden wird.

Ein Prüftest, ob es zum Aufstand kommt oder der Michel weiterhin schläft

Einer meiner Korrespondenzpartner kommentierte: „Alle die ein Eigenheim haben, sollten dies aufmerksam lesen. Was sich hier (vorsichtig als Frage) ankündigt, habe ich schon vor längerer Zeit befürchtet. Man will prüfen, ob es einen Aufstand geben wird oder (wie gewünscht) der Deutsche Michel weiterhin schläft. Nirgendwo wurde gesagt, wie die horrenden Schulden getilgt werden könnten. Die Milliarden wurden und werden mit vollen Händen ‚rausgeschmissen‘. Beim Mittelstand lassen sie sich am leichtesten ‚abgreifen‘!“

Wie der neue „Lastenausgleich“ schon 2020 herbeiorakelt wurde

Die staats- und regierungsfromme FAZ hatte schon im November 2020 einen neuen Lastenausgleich herbeiorakelt: „Die Aufforderung an die Länder, sich viel stärker an den Kosten der Pandemie-Bekämpfung zu beteiligen, ist der Auftakt für eine Aufgabe, die für die Deutschen, die ihn noch miterlebt haben, einen magischen Klang hat: Lastenausgleich. So hieß das Sonderopfer für die Vertriebenen nach dem Krieg. Schon die Beratungen über das Grundgesetz drehten sich um die Frage: Wie verteilen Bund und Länder die Lasten, die aus den gigantischen Aufgaben erwuchsen, die damals zu leisten waren? Das Tauziehen um Aufgaben, Steuerverteilung und Mindestausstattung beschäftigt die Republik bis heute. Nur das Niveau, auf dem es sich abspielt, ist immer höher geworden. Nach dem Krieg und nach der Wiedervereinigung ist es nun aber zum dritten Mal eine dramatische Ausnahmesituation, die nicht mit dem üblichen Geben und Nehmen beantwortet werden kann.“ (Jasper von Altenbockum in: FAZ vom 30. November 2020, Seite 1).

FAZ rät zu drittem Lastenausgleich, weil die Summen zu groß sind

Die Lasten, die jetzt zu stemmen seien, hätten allerdings eine Größenordnung, die jedes Maß sprenge, heißt es in dem FAZ-Leitartikel weiter: „Die Summen, die derzeit im Raume stehen, sind zudem zu groß, als dass die Bürger ohne Beteiligung am dritten Lastenausgleich in der Geschichte der Bundesrepublik, den Bund und Länder vornehmen müssen, davonkommen könnten. Die Zeit des ersten Lastenausgleichs war weit schlimmer und verzweifelter als heute. Die Zeit des zweiten Lastenausgleichs, des Solidarpakts und des „Soli“, war schon weit komfortabler.“

Warum nicht einfach einen „Pandemie-Soli“?

Beides lasse sich nicht einfach wiederholen, meint die FAZ. Einen einfachen Pandemie-Soli nach dem Vorbild des Solidaritätszuschlags einzuführen, würde zu einfach sein: „Wer gestern noch viel verdiente, hat durch die Pandemie vielleicht alles verloren oder lebt von Rücklagen. So einfach, wie es sich die Umverteiler vorstellen, wird es also nicht gehen. Es wird nicht leicht festzustellen sein, wer die Opfer, wer die Leidtragenden der Pandemie sind, wer die Profiteure und wer die Privilegierten.“

Für die Bundesregierung eine schöne, journalistisch handzahme Vorlage

Der Terminus Lastenausgleich treffe es deshalb besser als der pauschale „Soli“. Ohne Ungerechtigkeiten werde es nicht abgehen, so sei es schon beim ersten Lastenausgleich gewesen: „Was die Vertriebenen verloren hatten, konnten die, die glimpflich davongekommen waren, nicht wettmachen. Dennoch führte der Ausgleich dazu, dass die Gesellschaft zusammenwuchs. Und jetzt? Es wird viel darüber spekuliert, was die Zeit ‚nach Corona‘ bringen wird. Es spricht nichts dagegen, dass es mit Hilfe eines Lastenausgleichs eine so gute Zeit sein wird wie die nach dem ersten.“ Für die Bundesregierung war das eine schöne Vorlage. Journalistisch handzahmer geht es kaum.

Was der Offene Brief einer Bürgerin Herrn Brinkhaus unter die Nase reibt

Eine streitbare Bürgerin, Karin Zimmermann*) in Neunkirchen-Seelscheid, reibt Herrn Brinkhaus das Vorhaben „neuer Lastenausgleich“ in einem Offenen Brief vom 12. Juni unter die Nase: „Er will das im Zusammenhang mit einer angeblichen Aussiedler- und Vertriebenenpolitik der Bundesrepublik Deutschland bringen, einer Politik, die sich im Wesentlichen dadurch auszeichnet, dass die zumeist unter CDU-Beteiligung stehenden Bundesregierungen ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung nicht nachgekommen sind, die Wiedergutmachung der an den Vertriebenen begangenen Menschenrechtsverbrechen von den Vertreiberstaaten einzufordern. … Als ich vor Jahresfrist meiner Ärztin (einer Grünen) erklärte, dass die Menge an Geld, die der Staat derzeit zum Fenster hinauswirft, wohl nur durch einen Lastenausgleich wieder ‚beschafft‘ werden könne, hat die mich für verrückt erklärt. Sie hatte den Begriff ‚Lastenausgleich‘ noch nie gehört. Sie vertraute auf die Zusicherung des SPD-Kanzlerkandidaten Scholz, die BRD habe in der Vergangenheit so gut gewirtschaftet, dass sie die Kosten der Pandemie leicht stemmen könne. Nun ist es der Genosse Brinkhaus, der als erster die ‚Katze aus dem Sack‘ lässt. Wenn er die Frage stellt, ob wir ein neues Lastenausgleichsgesetz brauchen, kommt bei uns Alten, die das Gesetz und seine Auswirkungen miterlebt haben, der Verdacht auf, dass hier – wieder mal – die „Blinden von der Farbe reden“.

Der Unterschied zwischen der Not nach dem Krieg und der politischen Geldnot heute

Frau Zimmermann stellt den Unterschied zwischen der Not in Deutschland nach dem Kriegsende 1948 und der Geldnot in der Bundesrepublik von heute klar. Damals habe Deutschland 15 Millionen vertriebene Deutsche aufnehmen und vor dem Verhungern bewahren müssen. Diese Vertreibungen habe die „junge Bundesrepublik“ nicht zu verantworten gehabt, wohl aber die „alte Bundesrepublik“ ihre Geldnot heute. Beim Lastenausgleich damals sei es darum gegangen, die Kriegsfolgen für die 15 Millionen deutschen Staatsbürger zu beseitigen, „die, von fremden Truppen von Haus und Hof davongejagt, vor dem ‚Nichts‘ standen“.

Nicht im Entferntesten ein Fall für einen Lastenausgleich wie nach dem Krieg

Natürlich sei das dafür notwendige Geld damals im Staatshaushalt nicht vorhanden und Steuererhöhung keine Lösung gewesen. Also habe man denjenigen Bürgern, die über Eigentum verfügten, dieses „weggenommen“, und zwar, so schreibt Frau Zimmermann, „in der Art und Weise – so kenne ich es – dass etwa dem Bauern, der über ein Bauernhaus und Äcker verfügte, die Hälfte des Einheitswertes seines Betriebes als Schuld ins Grundbuch eingetragen wurde. Diese Schuld hatte er dann im Laufe der nächsten 25 Jahre wieder zurückzuzahlen. Er musste – auf gut deutsch – sein Eigentum wieder zurückkaufen.“ Wenn aber der Staat heute „in seiner heutigen Verschwendungssucht“ über kein Geld mehr verfüge, sei das auch nicht im Entferntesten ein Fall, den Besitzenden Vermögen zu entziehen wie beim damaligen Lastenausgleich.

Der Versuch, erneut an das Geld derjenigen Leute zu kommen, die welches haben

Dass Brinkhaus die Bezeichnung Lastenausgleich verwendet, sieht Frau Zimmermann als Versuch, erneut an das Geld derjenigen Leute zu kommen, die welches haben – „sei es in Form von Bargeld, in Form von Aktien oder in Form eines Einfamilienhäuschens, das sie sich in Kenntnis der miserablen Renten, die sie zu erwarten haben, vom Mund abgespart haben. Ganz einfach ausgedrückt: Wer was hat, bekommt es weggenommen. So einfach sieht das nach meiner Vermutung aus“.

Der Appell: Macht da nicht mit, stoppt das Ganze, wehrt euch

Frau Zimmermanns schließt ihren Offenen Brief mit dem Appell: „Liebe Politiker, liebe Chefredakteure, liebe Journalisten, liebe Ärzte, Handwerker und ihr lieben Angestellten, Beamten, Soldaten, usw.,: Wenn Ihr jetzt nicht aufpasst, ist euer Erspartes (zu einem großen Teil) weg. Weg, um die Verschwendungssucht der Regierung fortsetzen zu können. Macht da nicht mit. Stoppt das Ganze. Wehrt Euch. Am 26. September dieses Jahres ist eine gute Gelegenheit dazu.“

*) Karin Zimmermann, Jahrgang 1941, ist eine sachkundige couragierte Frau, die sich mit zahlreichen politischen Themen befasst und sich öffentlich dazu äußert. Beruflich ist sie nach eigenen Angaben viele Jahre im PR-Geschäft tätig gewesen, ihr Lehrberuf war Stenokontoristin. Sie wurde zusammen mit Mutter, kleiner Schwester und ihren Großeltern am 26. Juni 1945 vom elterlichen Bauernhof in Morrn (Kreis Landsberg an der Warthe, Ostbrandenburg) vertrieben. Sie war damals drei Jahre alt. Sie schreibt: „Meine Familie – eine normale Bauernfamilie – hatte mit den Untaten des nationalsozialistischen Regimes nichts zu tun. Im Gegenteil. Ich verfüge über die Erklärung einer ehemaligen Dorfbewohnerin von Morrn, wonach mein Großvater als Bürgermeister von den Nationalsozialisten abgesetzt wurde, weil er ihnen nicht ‚linientreu’ genug war.“

Ergänzungen vom 3. November 2022

Der aktuelle Sachstand geht aus folgenden Stellungnahmen hervor:

▬ Antje Tillmann, MdB, CDU, am 12.4.2022: „Ein Lastenausgleich im Sinne einer Vermögensabgabe im Zusammenhang mit der Corona-Krise o.ä. ist nicht vorgesehen. Hierbei handelt es sich – leider wie so oft in diesem Zusammenhang – um eine böswillige Unterstellung und Stimmungsmache.“ Quelle hier: Ist ein neuer Lastenausgleich bereits beschlossen? | Frage an Antje Tillmann (CDU) (abgeordnetenwatch.de)

▬ Carlos Kasper, MdB, SPD, am 14.4.2022: „Eine solche Vermögensabgabe ist derzeit nicht geplant.“ Quelle hier: Ist ein neuer Lastenausgleich bereits beschlossen? | Frage an Carlos Kasper (SPD) (abgeordnetenwatch.de)

▬ „Seit einigen Jahren kursieren nun online Gerüchte, dass der Bund ab dem 1. Januar 2024 vermögende Deutsche enteignen wolle, um mit diesem Geld Menschen zu entschädigen, die einen COVID-Impfschaden erlitten haben. Auslöser ist eine Änderung des Lastenausgleichsgesetzes von 2019, die 2024 in Kraft treten wird. Die Änderung geschieht im Rahmen der Einführung eines neuen „Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts“ (das 14. Sozialgesetzbuch). …. Dass für diese Entschädigungszahlungen das Vermögen von Privatpersonen herangezogen wird, ist dort jedoch nirgends zu lesen und geht auch aus der Gesetzesänderung vom Dezember 2019 nicht hervor. Quelle hier: 7 Fakten zum Lastenausgleich & Lastenausgleichsgesetz 2024 (wohnsitzausland.com)

Daraus ergibt sich: Was 2021 zu drohen schien, scheint nun nicht zu drohen. Aber sicher ist das, wie in der Politik üblich, natürlich nicht.

DER AUTOR

Klaus Peter Krause, Jahrgang 1936, Publizist und Autor, war von 1966 bis 2001 Wirtschaftsredakteur bei der „FAZ“. Dieser Artikel erschien zuerst auf dem Blog des Autors. Wir danken Herrn Dr. Krause herzlich für die freundliche Erlaubnis, seinen Artikel und seine Ergänzungen auf unserer Webseite veröfentlichen zu dürfen. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung des Vereins wieder und werden hier als Diskussionsbeitrag veröffentlicht.

 

 

 

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