Lesung des Bundestages zum neu gefassten Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Der Plenarsaal im Reichstag — Foto: Richard Ley/Pixabay

Erst die Gewöhnung, dann das Gesetz?

Massive Eingriffe in grundgesetzliche Rechte des Bürgers

Aus unserer Redaktion. — Dresden, 6. November 2020

Am heutigen Freitag findet im Bundestag die erste Lesung des neu gefassten Infektionsschutzgesetzes (IfSG) statt. In diesem soll den bereits bestehenden und geplanten „Coronaschutzmaßnahmen“ eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Dabei werden massive Eingriffe in grundgesetzliche Rechte des Bürgers bis hin zu Reisebeschränkungen im Inland und gar die Einschränkung der Unverletzlichkeit der Wohnung festgeschrieben. Und dies zunächst ohne zeitliche Begrenzung, wörtlich „... für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ...“.

Man kann in dem Entwurf das Eingeständnis der Regierungsparteien sehen, in der Vergangenheit Befugnisse überschritten zu haben. Denn Auslöser für die Erweiterung des IfSG dürfte das wiederholte Kippen von Coronamaßnahmen durch deutsche Gerichte sein. Sobald der Bundestag dem Entwurf zustimmt, wird das deutlich unwahrscheinlicher, denn auch wenn grundsätzlich nach wie vor die Verhältnismäßigkeit aller Maßnahmen geprüft werden muss, liegt diese natürlich immer im Auge des Betrachters und ist abhängig von dessen Prioritäten.

Allerdings könnte man in dem Vorgehen auch eine neue Taktik erkennen. Es werden zunächst Maßnahmen (auch rechtswidrig) beschlossen, um dadurch bereits im Voraus eine Gewöhnung in der Bevölkerung zu erreichen. Im Nachgang ist es dann deutlich leichter, sich diese Maßnahmen durch den Bundestag in Gesetzesform absegnen zu lassen, denn nun sind sie ohnehin schon da. Allerdings machen sich die Abgeordneten damit zu reinen Erfüllungsgehilfen der Regierung. Wie dabei die Repräsentation des Willens und der Bedürfnisse der Bevölkerung sichergestellt wird, bleibt offen.

Eine ausführliche Diskussion mit sorgfältiger Abwägung der Grundrechtseingriffe ist deshalb trotz zwischenzeitlich zaghaften Protestes einzelner Mitglieder der Oppositionsparteien nicht zu erwarten, immerhin handelt es sich um einen gemeinsamen Entwurf von SPD und CDU/CSU, deren Mehrheit zur Annahme genügt.

Befürchtungen, die eine Statusänderung der Bundeswehr betreffen, werden sich wohl nicht bestätigen. Wie es scheint, dürfen Bundeswehrsoldaten nach der aktuellen Fassung die „Coronamaßnahmen“ ausschließlich gegenüber Angehörigen und Angestellten der Bundeswehr sowie ausländischer Streitkräfte auf Bundesgebiet durchsetzen. Die Übertragung polizeilicher Aufgaben auf Soldaten findet nicht statt.

QUELLEN UND HINTERGRUND

Einen ausführlichen Artikel zum Thema finden Sie hier: EPOCHTIMES: Änderungen im Infektionsschutzgesetz (Entwurf): Der neue § 28a und die Einschränkung der Grundrechte
Den vollständigen Entwurf des Infektionsschutzgesetzes finden Sie hier: Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

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