Mitgliederrundbrief 2602 von Dr. Reinhard Günzel
von Ralf Schutt
Gesetzesstaat, Rechtsstaat, gar kein Staat
Zwischen Legalität und Legitimität: Vom Werden des Staates, den Grenzen des Rechts und der schleichenden Gefahr von innen
Aus unserer Redaktion. — Dresden, 15. Oktober 2026
Von Dr. REINHARD GÜNZEL. | Liebe Mitglieder, liebe Interessenten des Hayek-Vereins Dresden, das Thema unseres Offenen Gesprächsabends am Donnerstag, dem 15. Oktober 2026, soll mit dem folgenden Text meines Impulsvortrags umrissen werden.
I. Die vorstaatliche Ordnung
Die moderne Vorstellung von Recht und sozialer Ordnung ist tief mit der Existenz des Staates verknüpft. Gesetze, Parlamente und polizeiliche Durchsetzung scheinen die unumstößlichen Fundamente des Zusammenlebens zu bilden. Doch die historische und soziologische Realität offenbart ein anderes Bild: Geordnete Sozialordnungen existierten lange vor der Entstehung des modernen Staates. Gewohnheitsrechte, Traditionen und dezentrale Normensysteme – wie etwa die grenzüberschreitende „Lex Mercatoria“ des Mittelalters – regelten Eigentum, Handel und Konflikte auf Basis sozialer Anerkennung und freiwilliger Übereinkunft. Die Hanse fußte auf diesen Regeln und sie erreichte eine beachtliche Durchsetzungskraft. Wir können daraus ersehen, eine Gesellschaft bedarf wohl fundamentaler Regeln, doch sie bedarf dazu keines zentralen staatlichen Monopolisten.
II. Die Entstehung des Staates: Schutzbedürfnis und Gewaltmonopol
Der historische Schritt hin zum Staat vollzog sich aus dem Bedürfnis nach kollektivem Schutz und der Überwindung des destruktiven „Krieges aller gegen alle“ (Thomas Hobbes), oder er entsprang – wie Franz Oppenheimer in seiner Eroberungstheorie darlegte – der dauerhaften Unterwerfung und Besteuerung sesshafter Bevölkerungen durch kriegerische Eliten.
In der klassischen Staatslehre definiert sich der Staat über drei konstituierende Elemente: Staatsgebiet, Staatsvolk und die Staatsgewalt, wobei das absolute Gewaltmonopol den Kern ausmacht. Aus diesem Monopol erwuchs historisch der Gesetzesstaat (der formale Rechtspositivismus), in dem Recht schlicht das ist, was staatlich normiert wurde. Demgegenüber steht der materielle Rechtsstaat, der die Staatsgewalt durch unveräußerliche Prinzipien begrenzt (Rule of Law). Ökonomen und Philosophen wie Ludwig von Mises und Friedrich August von Hayek warnten eindringlich vor der Verkümmerung des Rechtsstaates zum bloßen Befehlsinstrument. Für Hayek führt ein System, in dem der Gesetzgeber beliebig disponieren kann, unweigerlich in den Totalitarismus.
III. Die radikale Staatskritik: Murray Rothbard
An diesem Punkt setzt die radikale Kritik des Anarchokapitalismus an. Murray Rothbard argumentierte, dass ein Staat, der das Monopol über Rechtsprechung und Gewalt ausübt, stets Richter in eigener Sache bleibt. Verfassungsgerichte als Teil des Staatsapparates seien inhärent unfähig, die Staatsmacht dauerhaft zu beschränken. Rothbards Vision einer staatenlosen Gesellschaft (Private Law Society), in der Sicherheit und Recht über private Schutzagenturen und das Non-Aggressions-Prinizip organisiert werden, provoziert jedoch erhebliche Gegenargumente – insbesondere die Gefahr von Warlord-Strukturen, das Problem von Recht als käuflicher Ware und das Versagen bei öffentlichen Gütern.
IV. Historische Proben: Reconquista und Nachkriegsvertreibungen
Die Bruchlinien zwischen formaler Legalität und materiellem Unrecht zeigen sich exemplarisch in der Geschichte. Die spanische Reconquista ab dem 11. Jahrhundert war zwar aus Sicht der Eroberer durch Verträge („Capitulaciones“) und päpstliche Mandate formal legitimiert, führte jedoch durch die schrittweise Entrechtung und Vertreibung von Muslimen und Juden zu schwerem materiellem Unrecht. Noch deutlicher wird dies bei der Vertreibung von Millionen Deutschen nach 1945: Zwar durch das Potsdamer Abkommen und nationale Dekrete formal abgesichert („gesetzesstaatlich“), verletzten diese Maßnahmen als Kollektivstrafen und Enteignungen fundamentale Individualrechte und stellen aus Sicht des materiellen Rechtsstaates und der Freiheitsethik ein unvertretbares Verbrechen dar.
V. Die subversive Gefahr von innen: Selbstabschaffung im Namen des Schutzes
Über die äußere Bedrohung oder den gewaltsamen Umsturz hinaus offenbart die Staatstheorie ein weiteres, tiefgreifendes Paradoxon: Der Abstieg in den Totalitarismus kann sich unmittelbar aus der Rechtsordnung selbst ergeben.
Wenn etablierte Machtgruppen unter dem Banner des Schutzes „unserer Demokratie“ oder der „Verfassung“ agieren, droht eine schleichende Metamorphose. Instrumente, die zur Abwehr existenzieller Feinde geschaffen wurden, werden auf politische und gesellschaftliche Kritiker ausgeweitet. Unter dem Deckmantel formaler Legalität – gestützt durch administrative Verordnungen, Gesetzesänderungen und loyal geführte Justizakte – werden Grundrechte beschnitten, der politische Wettbewerb eingeengt und Andersdenkende kriminalisiert.
In diesem Szenario beraubt sich der Rechtsstaat im Namen seiner eigenen Rettung seiner substanziellen Freiheit. Das Recht wird von der begrenzenden Schranke der Macht zu deren wirksamsten Werkzeug. Der Totalitarismus triumphiert nicht als Bruch mit dem Gesetz, sondern als dessen perfide Erfüllung.
VI. Fazit
Die Genese des Staates war stets mit dem Versprechen von Schutz verknüpft, doch die Geschichte und die Philosophie lehren uns Wachsamkeit. Ein reiner Gesetzesstaat ist unfähig, gegen Willkür und Totalitarismus zu immunisieren, solange er formelle Legalität mit moralischer Gerechtigkeit verwechselt.
Ob mit oder ohne Staat: Eine freiheitliche Ordnung überlebt nur als wehrhafter Rechtsstaat, der erkennt, dass Freiheit kein Selbstmordpakt ist – und der sich konsequent gegen jene Strömungen zur Wehr setzt, die versuchen, das Recht zu pervertieren, sei es von außen durch totalitäre Ideologien oder von innen durch die schleichende Aushöhlung. ■
DER AUTOR
Dr. Reinhard Günzel ist Dipl.-Physiker im Ruhestand. Ab 2016 versammelte er libertär gesinnte Mitstreiter zu monatlichen Treffen, aus denen dann unser Hayek-Verein Dresden e. V. hervorging, dessen Vorsitzender er ist. Folgen Sie ihm auf Telegram: https://t.me/opakalypse Seine Kolumne erscheint bei Freiheitsfunken (Link).