Spiegel-online: Bundestagspräsident Schäuble fordert Klarnamenpflicht

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Steinhöfel: „verfassungswidrige Vorschläge“

„Digitales Vermummungsverbot“ widerspricht Urteil des BGH

Aus unserer Redaktion. — Dresden, 21. Mai 2019

Spiegel-online vom 19. Mai 2019 gibt unter der Überschrift „Digitales Vermummungsverbot: Schäuble drängt auf Klarnamen im Netz“ die Forderung von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble nach einer Klarnamenpflicht im Internet wieder. Spiegel-online zitiert Schäuble: „Wer seine Meinung äußert, sollte auch dazu stehen können.“ und behauptet: „Politiker werden im Netz mit Hassreden, Verunglimpfungen und Drohungen anonymer Absender überschüttet.“

Der bekannte Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel widerspricht der Forderung nach einer Klarnamenpflicht und zitiert einen Urteilsspruch des Bundesgerichtshofes:

Die verfassungswidrigen Vorschläge von Herrn Schäuble sind eine Schande. Denn: „Die Beschränkung der Meinungsfreiheit auf Äußerungen, die einem bestimmten Individuum zugerechnet werden, ist mit Art. 5 GG nicht vereinbar. Die Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde allgemein die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern. Dieser Gefahr der Selbstzensur soll durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung entgegen gewirkt werden (BGH, Urteil vom 23.06.2009 – VI ZR 196/08).“

QUELLE

Spiegel-online: „Digitales Vermummungsverbot: Schäuble drängt auf Klarnamen im Netz“

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