„Widerstand leisten ist wieder in Deutschland zur Pflicht geworden“

— Illustration: „STOPPT GEZ!“-Facebook-Gruppe

Die politische Dimension des Rundfunkbeitrags

Mit einer Anleitung, wie wir uns unsere Informationsfreiheit zurückholen können

Von Peter K. Jaensch M.Ed. — Dresden, 26. Juli 2022

Es geht in diesem Beitrag um die Wahrung unseres Grundrechts auf einen ungehinderten Zugang zu Informationen sowie um das Menschenrecht, die eigenen Angelegenheiten selbst regeln zu können, solange dieses die Allgemeinheit nicht beeinträchtigt. Es soll hier aufgezeigt werden, daß beide Rechte in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr respektiert werden, und daß wir uns dagegen wehren können.

Der Grundgedanke hierbei ist, daß wenn wir uns hier nicht werden behaupten können, wir uns anderswo auch nicht werden behaupten können. Das wird sich auf alle uns jetzt bevorstehenden Herausforderungen auswirken. Ob Klima, Energie oder Gesundheit, andere werden über uns entscheiden und zwar so, wie es nicht immer in unserem Interesse ist.

Da bleibt die Frage, warum dieses Recht auf einen ungehinderten Zugang zu Informationen so wichtig ist. Sind es nur die heute knapp 20 Euro, die monatlich vom Konto abgebucht werden und uns somit nicht weh tun? Oder geht es um etwas Grundsätzliches, ohne das weder Freiheit, Frieden noch Wohlstand in unserer Gesellschaft auf Dauer möglich sind?

Die politische Dimension des Rundfunkbeitrags

Der Rundfunk ist ein Teil der Medien wie die Presse. Diese dienen der Vermittlung von Wissen und Informationen. Indem sie uns alle zusammenbringen, tragen sie zur Entstehung von Öffentlichkeit bei.

Während in einer Gewaltherrschaft wie dem Dritten Reich die staatliche Medienpolitik einen hohen Stellenwert besaß, legt die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik einen Verzicht auf staatliche Eingriffe im Bereich Öffentlichkeit nahe. Auf diese Weise soll unsere im Grundgesetz festgelegte Teilhabe an der Macht durch einen Dialog ohne Einmischung von oben sichergestellt werden. Das ist einer der wesentlichen Unterschiede zu einer Diktatur, in der wie im Dritten Reich alles von oben mit uneingeschränkter Gewalt geregelt wird.

Heute sehen wir, wie die Regierung den Nachrichtenfluß nicht allein durch ihr Presse- und Informationsamt beeinflußt, sondern auch indem sie durch das Parlament und die Justiz ihren Einfluß auf die Medien und die Öffentlichkeit ausweitet. Was wir über Klimawandel, Coronakrise und Ukrainekrieg wissen, wissen wir über die Medien.

Ungehinderten Zugang zu den Medien heißt für mich daher, daß ich selber entscheide, für welche Medien ich mein Geld ausgebe. Und nicht, daß 16 Ministerpräsidenten für mich entscheiden. Ich fordere das, was ich anderen auch zugestehe: Die Anerkennung meines Menschenrechts, meine eigenen Angelegenheiten frei und ohne Einmischung von anderen, insbesondere staatlichen Stellen, zu regeln, soweit ich mich damit im Einklang mit den hierzulande anerkannten Regeln befinde. Dazu gehört für mich aber keine Einschränkung meines Bürgerrechts auf einen ungehinderten Zugang zu Informationsquellen. Wo Unrecht zu Recht wird, da wird Widerstand zu Pflicht.

Kurzfassung als Anleitung zum Zurückholen unserer Informationsfreiheit

1. Stellen Sie alle Zahlungen an den Beitragsservice ein: Einzugsermächtigung widerrufen, Dauerauftrag kündigen, Überweisungen einstellen.

2. Suchen Sie sich Mitstreiter. Gründen Sie einen Unterstützerkreis. gez.boykott.de

3. Drei Aktenordner mit Laufzettel anlegen: 1.) Vollstreckungssache MDR, GV, AG, LG; 2.) Verwaltungsrechtssache/VG/OVG; 3.) Sonstiges: z.B. Informationen aus dem Netz

4. Zahlungserinnerungen ignorieren, aber abheften! Festsetzungsbescheide innerhalb der Frist mit einem Widerspruch beantworten. Kopie des ersten Widerspruchs an MDR/RBB und Beitragsservice schicken.

5. Standardschreiben des Beitragsservices mit Aufforderung, die gesamte ausstehende Summe zu zahlen, ignorieren, aber abheften. Folgende Besuche eines Gerichtsvollziehers ignorieren. Schreiben der Vollstreckungsbehörde müssen innerhalb der gesetzten Frist beantwortet werden!

6. Möglichst EINSCHREIBEN MIT RÜCKANTWORT benutzen, um einen gerichtsverwertbaren Nachweis Ihrer Schreiben an Beitragsservice, Sendeanstalt, Gerichtsvollzieher und den Gerichten in Händen zu haben.

7. ALLE TERMINE EINHALTEN. Sonst ist alles vorbei.

8. Einreichen einer Klage beim Verwaltungsgericht gegen Ihre Sendeanstalt nach Ihren erfolglosen Widersprüchen gegen die Festsetzungsbescheide und nachdem Ihre Einsprüche gegen die Vollstreckungsersuchen Ihrer Sendeanstalt von Amts- und Landgericht stattgegeben wurden.

9. Nachdem das Verwaltungsgericht gegen Sie entschieden hat, stellen Sie nach erfolgloser Anwaltssuche beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers und Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht.

Wie wir uns unsere Informationsfreiheit zurückholen können

Widerstand leisten ist also wieder in Deutschland zur Pflicht geworden. In diesem zweiten Teil geht es um konkretes Handeln: Wie bekommen wir unser Recht nach Artikel 5 (1) des Grundgesetzes zurück? Wenn man die unten beschriebenen Schritte einhält, dann ist es machbar. Ich praktiziere das seit nunmehr 9 Jahren. Mit Erfolg.

Ehe wir in medias res gehen, muß noch klargestellt werden, daß hier lediglich unverbindliche Gedanken zum Führen einer politischen Auseinandersetzung auf der Ebene des Rechts ausgetauscht werden können. Es handelt sich hier also um keine Rechtsberatung. Es bleibt uns allen der Weg über die Politik offen, oder wie mir vom Präsident des Sächsischen Landtags mitgeteilt wurde: „Herr Jaensch, verschaffen Sie sich Mehrheiten!“ Ich habe mich aber auch für eine Möglichkeit entschieden, die immer mehr Menschen in Deutschland nutzen: Ich habe die Zahlungen an den Beitragsservice 2013 eingestellt. Wie auch Sie diesen Weg gehen können, das wird jetzt in diesem zweiten Teil beschrieben.

Schritte beim Zurückholen der eigenen Informationsfreiheit

1. Sämtliche Zahlungen einstellen

Als erstes müssen Sie sämtliche Zahlungen einstellen. Das ist die einzige Sprache, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk versteht. Denn Geld ist für ihn wie Blut: ARD, ZDF und DLF müssen dauerhaft damit versorgt werden, sonst hören sie auf zu existieren. Einzugsermächtigungen müssen widerrufen, Daueraufträge gekündigt und Überweisungen eingestellt werden. Informationen hierzu finden Sie im Netz unter den entsprechenden Suchbegriffen oder Stichworten.

2. Gemeinsames und koordiniertes Vorgehen

Als zweites müssen Sie sich Mitstreiter suchen. Wie bei anderen Vorhaben, so ist es auch hier ratsam, nicht alleine sondern mit anderen Personen zusammen vorzugehen. In der Praxis hat es sich bewährt, daß durch das gemeinsame Vorgehen Synergie-Effekte ausgelöst werden, d.h. Wissen wird geteilt, Zeitaufwand gemeinsam bestritten sowie „Leid“ halbiert, indem es geteilt wird.

Hier finden Sie wichtige Hinweise zum Thema Rundfunkbeitrag-Boykott: Link

Für Runde Tische in Sachsen siehe: Link oder Link

Diese Runden Tische sind teilweise nach dem Corona-Stillstand nicht mehr funktionsfähig. Wenn neue RTs entstehen, werden diese hier aufgeführt.

Wenn Sie Ihre Zahlungen eingestellt haben, werden der Beitragsservice und Ihre Sendeanstalt Sie früh mit einer Sprache konfrontieren, die für Sie gewöhnungsbedürftig ist. Es werden Begriffe und Formulierungen wie „das gewaltsame Verschaffen von Zutritt zu Ihrer Wohnung kann zu jeder Tages- oder Nachtzeit erfolgen“ oder „es droht eine Haftstrafe“ benutzt. Diese Sprache wird verwendet, um Sie als Bürger von der Wahrnehmung Ihrer Rechte abzuhalten. Daher der Rat, diesen Weg nur mit anderen gemeinsam zu gehen.

Die Gruppe muß sich gleich zu Beginn mit dem Thema auseinandersetzen. Hierzu gibt es im Netz umfangreiche Informationen. Sie müssen nur wissen, was sie suchen und dann die entsprechenden Suchbegriffe eingeben. Zum Beispiel für Zwangsvollstreckung geben Sie als zugehörige Suchbegriffe „Einspruch“, „Was tun“, „Amtsgericht“ oder „Schufa“ ein. Als ständiger Begleiter für Anfragen und die Mitteilung eigener Erfahrungen gilt das bundesweit aufgestellte Bürgerforum. Hier finden Sie auch Musterschreiben!

Allgemeine Hinweise zum Thema Rundfunkbeitrag-Boykott finden sich bei Link.

3. Anlegen von Aktenordnern für den Schriftverkehr mit MDR/RBB, Beitragsservice, Gerichtsvollzieher, Verwaltungsgericht, Amtsgericht und Landgericht

Leider steht ein nicht unerheblicher Schriftwechsel ins Haus – ich sage das ganz bewußt, weil das Aufbewahren dieses Schriftverkehrs entscheidend für das weitere Vorgehen ist. Am besten, Sie legen sich gleich einen Ordner mit der Aufschrift VOLLSTRECKUNGSSACHE MDR (bzw. RBB): GV, AG und LG an. Hier legen Sie den Schriftverkehr mit dem Mitteldeutschen Rundfunk bzw. dem Rundfunk Berlin-Brandenburg, dem Gerichtsvollzieher sowie dem Amtsgericht und dem Landgericht ab. Da der Beitragsservice für den Sender handelt, wird auch er hier abgelegt. Einen zweiten Ordner beschriften Sie mit „VERWALTUNGSRECHTSSACHE“ oder einfach „Verwaltungsgericht“, da hier der ganze umfangreiche Schriftverkehr mit dem für Sie zuständigen Verwaltungsgericht abgelegt wird. Sinnvoll ist es auch, einen dritten Ordner für Sonstiges wie Zeitungs- und Zeitschriftenausschnitte und Informationen aus dem Netz, wie Musterbriefe usw. anzulegen.

Sie müssen JEDES Dokument, daß Sie von dem Beitragsservice, der Sendeanstalt sowie dem für Ihren Wohnsitz zuständige Gericht bzw. Vollstreckungsamt erhalten INKLUSIVE der Umschläge (sehr wichtig für die Datumsangabe) am besten gleich abheften.

Es hat sich bewährt, gleich zu Beginn einen Laufzettel vorne einzuheften in der die eingehende Post und Kopien der ausgehenden Post chronologisch mit einem kurzen Inhaltsvermerk aufgeführt werden. Meine Laufzettel lauten: „Vollstreckungssache MDR: GV (Gerichtsvollzieher), AG (Amtsgericht) und LG (Landgericht)“ sowie „Verwaltungssache Verwaltungsgericht“.

Die ganze Auseinandersetzung findet auf der Verwaltungsebene statt, da die Verletzung unserer Verfassungsrechte von den unteren Gerichten nicht behandelt wird. Der Widerspruch erklärt sich daher, daß die unteren Gerichte dem Verfassungsgericht nicht vorgreifen wollen. Wir dagegen führen immer auch Verfassungsgründe an. Siehe hierzu die Schrift von Hennecke (in den Literaturangaben), die für uns als die „Bibel“ gilt. Auch wenn für das Verwaltungsgericht ausschließlich Verfahrensfragen zählen, so erhöhen wir den Druck auf das Gewissen der Richter mit unseren durch Hennecke fundierten verfassungsrechtlichen Eingaben. Die Richter beim Verwaltungsgericht werden somit für Ihre Entscheidungen und für alle damit zusammenhängenden Folgen persönlich verantwortlich gemacht.

Verwaltungsrechtliche Fragen werden ausführlich im www.gez-boykott.de/Forum behandelt. Dort gibt es Recherchen, Grundlagen sowie Pressemeldungen zu aktuellen Meldungen (wie z.B., daß die FDP den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verkleinern und die sächsische AfD ihn ganz abschaffen möchte).

4. Festsetzungsbescheiden widersprechen

Nachdem Sie Ihre Zahlungen eingestellt haben und auf die noch im freundlichen Ton verfaßten Zahlungserinnerungen nicht reagiert haben, werden Sie anschließend durch nicht mehr so freundliche „Festsetzungsbescheide“ zur Zahlung aufgefordert. Die sogenannte Festsetzung des offenen Betrages in einem Bescheid ist die notwendige Grundlage für eine Vollstreckung durch die amtlich zuständige Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher.

Umstritten ist hier, ob eine als GmbH firmierende Einrichtung wie der Beitragsservice in Köln, der im Prinzip als Inkassounternehmen für die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten dient, für eine Einrichtung wie den MDR, der sich auf seine Netzseite als „Unternehmen“ zu erkennen gibt, ob also ein solches Inkassounternehmen sich einer Urkunde bedienen kann, die nur von Behörden ausgestellt werden darf. Kann also eine GmbH Bescheide erlassen, ist hier die Frage. Frank Hennecke spricht in diesem Fall von einer „Anmaßung von Hoheitsbefugnissen“ durch den Beitragsservice, der sich hier rechtswidrig als Behörde ausgibt. Staatsanwälte und Gerichte sind aber hier bislang untätig geblieben.

Trotz alledem, es gilt also jetzt nach der Einstellung Ihrer Zahlungen wieder aktiv zu werden. Sie müssen jedem Festsetzungsbescheid innerhalb der gesetzten Frist von einem Monat widersprechen! Wie Sie das machen, steht in dem Leitfaden von Rüdiger von Baerl, Keinen Rundfunkbeitrag mehr bezahlen müssen – siehe Literaturangabe im Anhang. Oder im Netz unter dem Suchbegriff „Widerspruch Festsetzungsbescheid GEZ Muster“. Den gerade genannten Leitfaden empfehle ich Ihrer Gruppe als erstes zur gemeinsamen Lektüre. Anschließend den Hennecke.

Außerdem müssen Sie dem Intendanten der Rundfunkanstalt Ihres Sendegebietes eine Kopie Ihres Widerspruchs zu Ihrem ersten Festsetzungsbescheid zukommen lassen. Nachdem Sie dann irgendwann Ihren letzten Festsetzungsbescheid bekommen und Ihren letzten Widerspruch fristgerecht abgeschickt haben – das kann bis zu vier Festsetzungsbescheide dauern! – werden Sie vom Beitragsservice mit einem Standardbrief aufgefordert, den gesamten bis dahin aufgelaufenen Betrag zu bezahlen, da sonst die für Sie zuständige Vollstreckungsbehörde ihres Wohnortes eingeschaltet wird. Auf diese(s) Standardschreiben des Beitragsservice antworten Sie nicht, Sie lassen auch den Hausbesuch der Vollstreckungsbehörde verstreichen – ich war beide Male nicht zu Hause – und Sie antworten lediglich innerhalb der gesetzten Frist auf das Schreiben der Vollstreckungsbehörde (!) – Musterbriefe hierfür finden Sie im Netz oder auf den Seiten 148 bis 151 bei Rüdiger von Baerl, siehe Anhang. Und Sie schicken eine Kopie dieses Schreibens an den Beitragsservice in Köln und den MDR in Leipzig bzw. den RBB in Berlin.

Wenn Sie Ihre Schreiben als EINSCHREIBEN MIT RÜCKANTWORT versenden, haben Sie einen gerichtsverwertbaren Nachweis. Bei Auslieferung des Briefs muß nämlich der Brief vom Empfänger unterschrieben werden. Sie erhalten dann den Rückschein mit der Originalunterschrift des Empfängers. Den legen Sie dann zu Ihrer Akte.

Eilige Schreiben an Beitragsservice, Sendeanstalt und Gerichte usw. werden per Fax vorab geschickt. Die Nummern finden Sie im Netz.

Bei Eingaben an das Verwaltungsgericht von über hundert Seiten (!) – dafür eignen sich Hennecke und andere Quellen – und überhaupt wenn das Gericht in Ihrer Nähe ist – bringen Sie das Schriftstück/die Schriftstücke am besten persönlich zum Gericht und lassen Original und Kopie an der Pforte mit einem Eingangsstempel versehen. Ihre Kopie legen Sie dann zu Ihrer Akte. GERICHTSTERMINE MÜSSEN ZWINGEND EINGEHALTEN WERDEN! Der Nachtbriefkasten der Gerichte erlaubt das Einwerfen von Sendungen an dem Stichtag bis 23:59:59 Uhr! Sonst ist das Spiel vorbei. Aus verfahrenstechnischen Gründen, da Sie dann die „Spielregeln“ nicht eingehalten haben.

5. Klage gegen den MDR/RBB beim Verwaltungsgericht einreichen. Anschließend, nachdem die Klage nicht stattgegeben worden ist, Antrag auf Zulassung zum Oberverwaltungsgericht und Beiordnung eines Pflichtverteidigers beim VG stellen

Achtung: Dieser Teil enthält Juristendeutsch. Im nachfolgenden 6. Teil wird der Inhalt dann in allgemeinverständlichem Deutsch erläutert. Beide Teile sind aber zum Verständnis dessen, was auf Sie zukommt, wenn Sie Ihre Zahlungen an den Beitragsservice einstellen wichtig.

Als vorerst letzten Schritt müssen Sie eine Klage gegen den MDR/RBB/Beitragsservice beim Verwaltungsgericht einreichen. Der Grund: Weil der Beitragsservice und die Sendeanstalt Ihre Widersprüche abgewiesen haben und Sie die Vollstreckungsmaßnahmen durch Einspruch beim Amtsgericht – dieses Gericht leitet diesen an das Landgericht weiter – abgewehrt haben.

Nachdem das Verwaltungsgericht Ihre Klage gegen den (Staats-)Sender/Beitragsservice abgewiesen hat, indem es gegen Sie entschieden hat, können/müssen Sie in dieser Verwaltungsrechtssache wegen Rundfunkbeitrag beim gleichen Verwaltungsgericht einen Antrag auf Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten für ein noch durchzuführendes Verfahren auf Zulassung der Berufung stellen. In meinem Antragsschreiben vom 19. Mai 2022 habe ich mich 1.) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 17. April 2022 gestellt und gleichzeitig einen Antrag auf Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten für ein noch durchzuführendes Antragsverfahren auf Zulassung der Berufung gestellt, sowie 2.) einen Antrag auf Fristverlängerung für den Antrag auf Zulassung der Berufung sowie dessen Begründung, bis ein Prozessbevollmächtigter gefunden oder beigeordnet worden ist, und 3.) für den Fall, dass bei erfolgreicher Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht von Amts wegen erfolgen wird, gleich vorsorglich einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt.

Nur nebenbei bemerkt: Am Oberverwaltungsgericht gilt Anwaltspflicht.

Am 3. Juni 2022 hat der 5. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in Bautzen meinen Antrag, wie oben beschrieben, angenommen und gleichzeitig vermerkt, daß der Antragsgegner, hier der Mitteldeutscher Rundfunk, „Doppel der Antragsschrift mit der Bitte, sich zum Antrag innerhalb von 6 Wochen zu äußern“ zugeschickt bekommen hat. Am 11. Juni 2022 habe ich dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht 1.) „um Zusendung dieser Äußerung des Antragsgegners, damit ich dazu Stellung beziehen kann (gebeten) und mitgeteilt, daß 2.) weiterer diesbezüglicher Vortrag ausdrücklich vorbehalten bleibt, nachdem mir vom Gericht die erbetenen Äußerungen des Antragsgegners übermittelt wurden, und 3.) dass der beantragte und noch beizuordnende Rechtsbeistand weiteres dazu erklären wird, und 4.) dass dieses Schreiben ohne anwaltliche Hilfe und nur mit Unterstützung aus dem persönlichen Umfeld erstellt worden ist.

Bis heute ist nichts Weiteres in der Sache geschehen. Ich gehe davon aus, daß ich einen Antrag auf Akteneinsicht beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht werde stellen müssen, um die „Äußerung des Gegners“ auf meinen Antrag einsehen zu können. Akteneinsicht beim Mitteldeutschen Rundfunk in dieser Angelegenheit ist mir vom Sender verwehrt worden, wogegen ich mir gerichtliche Schritte vorbehalten habe.

Warum schreibe ich das hier so ausführlich? Erstens, damit Sie sehen, daß die deutsche Sprache inzwischen politisiert ist, d.h. Sie müssen mit Ihrem Gegner und den Gerichten in der neuen, seit 1996 gültigen Rechtschreibung, die sowohl 2004 als auch 2006 mit der Einführung eines neuen Regelwerks nachgeändert wurde, verkehren, ob Sie das wollen oder nicht. Sonst sind Sie ein „Nazi“. Und zweitens, damit Sie sehen, worum es nicht geht. Es geht hier nicht um die Einforderung eines uns im Grundgesetz zugesicherten Grundrechts, sondern einzig und allein um verfahrenstechnische Angelegenheiten in einer Verwaltungsrechtssache. Es soll dem Bürger damit unnötig schwer gemacht werden, seine verfassungsmäßig verbrieften Grundrechte einzufordern. Mehr noch, er soll gezwungen werden, sich an einen Anwalt zu wenden, um etwas Selbstverständliches zugesprochen zu bekommen. Bei mir sind, da ich anfangs vorhatte, durch die Mandatierung eines Spitzenanwalts mit meiner Klage bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte „durchzumarschieren“ Kosten in 5-stelliger (!) Höhe entstanden. Das müssen Sie nicht tun. Ich hätte auch bis heute mit überhaupt keinem Anwalt alles machen können. Ich will Ihnen somit diese Kosten ersparen.

Letztlich läuft alles darauf hinaus, daß Sie, nachdem Sie die Festsetzungsbescheide und die Abgabe einer Vermögensauskunft und eines Vollstreckungsersuchens der Sendeanstalt durch eine Beschwerde beim Amts- und Landgericht (weil das Hauptverfahren noch nicht abgeschlossen worden ist) abgewehrt haben, Ihren Widerspruch zu den Geldforderungen der Sendeanstalt durch die Erhebung einer Klage gegen den Sender vor dem für Sie zuständigen Verwaltungsgericht zur Geltung bringen müssen.

Beispiel: Meine Klage gegen MDR und Beitragsservice

Nach der Einstellung meiner Zahlungen im Jahr 2013 habe ich schließlich am 5. Dezember 2017 gegen den Mitteldeutschen Rundfunk MDR Anstalt des öffentlichen Rechts und den Beitragsservice GmbH Köln wegen Rundfunkbeiträge, genauer wegen der wiederholten Ablehnung meiner Widersprüche gegen die Festsetzungsbescheide des Beitragsservices, beim Verwaltungsgericht Dresden Klage eingereicht. In Juristendeutsch heißt das dann

Klageantrag gegen „Widerspruchsbescheid des Mitteldeutschen Rundfunks“ von „Mitteldeutscher Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Beitragsservice, Frau Mühlner“, „MDR, Beitragsservice, 04360Leipzig“, „ARD“, „ZDF“, „Deutschlandradio“, „Beitragsservice“, „Mitteldeutscher Rundfunk“, „Beitragsservice MDR“ mit Antrag auf Prozesskostenhilfe.

Diesen Prozeß habe ich nach fast 5 Jahren mit der Entscheidung des Dresdner Verwaltungsgerichts vom 17. April 2022 verloren. Das hat den Weg zum Sächsischen Oberlandesgericht Bautzen freigemacht. Da ich aber keinen Anwalt mehr habe, ruht das Verfahren erst einmal, da das Gericht jetzt für mich einen Pflichtverteidiger suchen muß. Das kann in einem Verfahren, wo ich als Kläger nicht gewinnen kann, dauern. Wie denn auch – bei einem Spruch zu meinem Gunsten müßten nach dem Gleichheitsgrundsatz alle anderen auch von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit werden. Das geht natürlich nicht, da ist die Judikative in der Praxis Weisungsempfänger der Legislative und Exekutive. Mit anderen Worten: Der Schlüssel liegt bei unseren Abgeordneten. Aber es gibt auch das Beispiel Sachsen-Anhalt, wo die Legislative gegen den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk gestimmt hat, eine Abstimmung. die aber anschließend von der Judikative (auf wessen Befehl hin?) aufgehoben wurde. Der von mir beklagte MDR zu diesem Vorfall: „Sachsen-Anhalt hat mit dem Unterlassen seiner Zustimmung zum Ersten Medienstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit verletzt. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Der Rundfunkbeitrag steigt vorläufig auf 18,36 Euro.“ Na sowas. (Quelle).

6. In allgemeinverständlichem Deutsch: Ihre Klage gegen den MDR/RBB/Beitragsservice beim Verwaltungsgericht mit anschließendem Prozeßverlust und Antrag auf Zulassung zum Oberverwaltungsgericht

Jetzt, in allgemein verständlicher Form, was ich am Anfang des 5. Abschnitts zum Thema Klage gegen den MDR/RBB/Beitragsservice geschrieben habe:

Den Prozeß vor dem Verwaltungsgericht werden Sie verlieren, da es sich hier um einen politischen und keinen juristischen Prozeß handelt. Sie brauchen beim Verwaltungsgericht auch keinen Anwalt. (Welcher Anwalt will schon einen Prozeß führen, den er nicht gewinnen kann?). Ich hatte mir den vorher erwähnten kostspieligen Anwalt besorgt, da er mir sagte, daß man in der ersten Instanz alle Argumente vorbringen muß, nachher geht das nicht mehr, und daß in den weiteren Instanzen nur Verfahrensfehler untersucht werden. Heute weiß ich, daß es in diesen Prozessen überhaupt nicht um Argumente wegen vorenthaltener (Grund-)Rechte geht, sondern nur um Verfahrensfragen und die dabei von beiden Seiten gemachten Verfahrens-Fehler. Und einen Anwalt (für so etwas!) brauchen Sie auch erst in der zweiten Instanz beim Oberverwaltungsgericht. Sie müssen beim Verwaltungsgericht nicht mal vor Gericht erscheinen, denn Ihre Argumente haben Sie schon schriftlich in Ihrer Klageerhebung vorgebracht und begründet. Und der Antragsgegner – in Mitteldeutschland der Mitteldeutsche Rundfunk – wird sowieso meistens keinen Vertreter aus Leipzig schicken. Es wird somit nach Aktenlage entschieden.

Es geht hier also ausschließlich darum, zur nächst höheren Instanz, in diesem Fall in Sachsen zum Obersten Verwaltungsgericht nach Bautzen, zugelassen zu werden. Mit anderen Worten, es geht bei Ihrem ganzen Bemühen nur darum, Zeit zu gewinnen, bis sich die Politik bewegt. Juristisch wird sich in allen Gerichten bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht nichts tun. Das hat sich schon gezeigt. Das müssen die Politiker schon selber machen, wie mir von einer hohen Stelle beim Sächsischen Landtag versichert wurde. Deshalb die Überlegung eines Dresdner Runden Tisches, die Abgeordneten direkt anzuschreiben. Schließlich sind das unsere Vertreter gegenüber der Regierung, in diesem Fall gegenüber den 16 Ministerpräsidenten, die meinen, für uns entscheiden zu müssen, was wir sehen und hören. Hier wäre Luft für Aktivitäten der Hayek-Gesellschaft vorhanden!

Auf der rechtlichen Seite müssen Sie jetzt bei Ihrem Verwaltungsgericht fristgerecht, wie am Anfang von Abschnitt 5 beschrieben, einen Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem zuständigen Oberverwaltungsgericht UND einen Antrag auf die Beiordnung eines Pflichtverteidigers stellen, nachdem Sie sich erfolglos um einen Anwalt bemüht haben. Ihre erfolglose Anwaltssuche müssen Sie dokumentieren – eine zweistellige Zahl darf es dabei schon sein, die die Führung eines Prozesses gegen einen (Staats-)Sender vor einem Oberverwaltungsgericht ablehnt. Bei gut belegten (Anwaltssuche dokumentieren!) und begründeten Fällen ist dann Ruhe, bis das Gericht einen Pflichtverteidiger findet, den es Ihnen beiordnen kann. Sie verstehen, was hiermit gesagt werden soll. Sie führen hier schließlich einen Prozeß, den Sie nicht gewinnen können. Also wollen Sie alles möglichst lange hinaus schieben, bis die wahren Entscheider in dieser Sache, die Politiker, eine Entscheidung treffen. Wenn Sie aber selber einen Anwalt finden sollten, so wird ein Termin vor dem Oberverwaltungsgericht anberaumt für einen Prozeß, den Sie verlieren werden, und es geht dann in die nächste Runde, was dann richtig Geld kostet. Es geht also zuerst um das Gewinnen von Zeit – in meinem Fall bereits 9 Jahre. Bis sich die Politik der Sache annimmt, wenn der Druck entsprechend zunimmt. (Sie erinnern sich an die Aussage eines prominenten Politikers: „Herr Jaensch, verschaffen Sie sich Mehrheiten.“). Je mehr wir werden, desto eher wird das passieren.

Anders ausgedrückt: Ich will nur, daß mein mir zustehendes (Grund-)Recht mir auch zugesprochen wird. Und das in einem fairen Prozeß. Mehr nicht! Die Gerichte und die Sendeanstalten sehen das aber anders. Denn sie wollen uns als das vorführen, wofür sie uns halten, nämlich als nichtsnutze Nörgler. Als Kläger dürfen Sie sich auf keinen Fall auf dieses Spiel einlassen. Dann haben Sie nämlich die Richter und die Anstalt gegen sich.

Wem das alles als zu viel Mühe erscheint, und wer daher lieber jeden Monat den in Zukunft an die Inflationsrate gekoppelten (!) und somit jährlich steigenden Rundfunkbeitrag weiter zahlen möchte, der möge gleichzeitig daran denken, daß andere für ihre Freiheit einen Blutzoll entrichten mußten.

Wer will den hierdurch entstandenen (volkswirtschaftlichen) Schaden beziffern? Künftige Generationen werden die durch den reglementierten Informationsfluß verursachte Bewußtseinsstörung beim Staatsvolk und seinen Vertretern sowie die Kosten der Aufrechterhaltung dieses Zustandes als EINEN DER HAUPTGRÜNDE für das Scheitern Nachkriegsdeutschlands ansehen.

LITERATURANGABEN

Da es inzwischen mehrere Bücher zum Thema gibt, möchte ich Ihnen drei empfehlen die direkt mit dem Thema zu tun haben und ein Buch, das das Thema „Freiheit und Demokratie“ zum Inhalt hat. Anschließend wiederhole ich zum leichteren Auffinden die im Text genannten Netzseiten. Alle Bücher sind nach der Umstellung auf eine Wohnungsabgabe im Jahr 2013 erschienen und können bei dem Buchhändler Ihres Vertrauens bestellt werden.
Rüdiger von Baerl: Keinen Rundfunkbeitrag mehr bezahlen müssen – Verfassungstreue statt Haltungsjournalismus. BERNS photographie Verlag, Frank Berns, Postfach 101808 Essen, email@berns-photographie.de, August 2021.
Frank Hennecke: Der Zwangsrundfunk oder Warum die Rundfunkabgabe rechts- und verfassungswidrig bleibt – Eine Streitschrift. 4. verbesserte Ausgabe 2022. Hennecke. Siehe hierzu: Link
Berthold Seliger: I Have A Stream – Für die Abschaffung des gebührenfinanzierten Staatsfernsehens. Verlag Klaus Bittermann, Berlin 2015.
Michael Bröning: Vom Ende der Freiheit – Wie ein gesellschaftliches Ideal aufs Spiel gesetzt wird. Verlag J.H.W. Dietz Nachf., Bonn 2021.
Bundesweites Bürgerforum zum Thema GEZ-Boykott – Link
Information zu Runden Tischen in Sachsen und im Bundesgebiet – Link
Allgemeine Hinweise zum Thema Rundfunkbeitrag-Boykott – Link

DER VERFASSER

Peter K. Jaensch M.Ed. ist Magister der Erwachsenenbildung und Personalentwicklung (Bradford Universität England), Dozent in der Erwachsenenbildung, Übersetzer und Dolmetscher für die englische Sprache, Mitarbeit an der Handlungshilfe für Rufdienste „The Call Centre Training Handbook“, London 2008.
Kontakt: p.jaensch@englisch-kommunikation.net; www.englisch-kommunikation.net

 

 

 

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